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Öffentliche Beleuchtung in Berlin

Stadtbild Berlin - Lichtkonzept


Berlin bei Nacht, Foto: Anne Meyer
Berlin bei Nacht, Foto: Anne Meyer
 
 

Grundsätze


Die öffentliche Beleuchtung dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer

  • Die AV Öffentliche Beleuchtung legt ein angemessenes Lichtniveau und eine gleichmäßige Lichtverteilung, nicht nur für Fahrbahnen, sondern auch für Rad und Gehwege verbindlich fest.
  • Eine gute Wahrnehmbarkeit bei Dunkelheit zu ermöglichen, ist das oberste Ziel der öffentlichen Beleuchtung. Das Lichtkonzept gibt deshalb grundsätzlich eine warmweiße Lichtfarbe für die öffentlich gewidmeten Straßen vor.
  • Fußgänger und Radfahrer müssen besonders an Kreuzungen gut erkannt werden. Durch eine zielgerichtete Ausleuchtung der Fußgängerfurten kann hier mehr Sicherheit geschaffen werden.



Prägt das Stadtbild

  • Gleichmäßig mit warmweißem Licht beleuchtete Straßen und Plätze verleihen den öffentlichen Räumen der Stadt eine angenehme Lichtatmosphäre.
  • Orte besonderer Lichtbedeutung sollen ihre unverwechselbaren Identitäten und spezifischen Qualitäten auch durch besondere Gestaltungen öffentlicher Beleuchtung ausdrücken.



Ist ökologisch ausgerichtet

  • In naturnahen Bereichen wird auf künstliche Beleuchtung verzichtet. Sofern wichtige Wegeverbindungen außerhalb des Straßennetzes zu beleuchten sind, empfiehlt sich eine Beschränkung auf Orientierungslicht.
  • Lampenkörper sollen abgekapselt sein, Lichtabstrahlungen gen Himmel und auf Gewässer sind zu vermeiden.
  • In naturnahen Räumen ist eine insektenverträgliche Beleuchtung vorzuziehen.
  • Die Umrüstung ineffizienter Leuchten und Lampenbestände und die Elektrifizierung der Gasbeleuchtung tragen dazu bei, CO2-Emmissionen zu reduzieren.



Ist einem verantwortungsvollen Umgang mit den Haushaltmitteln verpflichtet

  • Durch die schrittweise Modernisierung überalterter Leuchtenbestände können Energie und damit Kosten gespart werden.
  • Die Begrenzung auf ausgewählte Leuchtentypen reduziert Anschaffungs- sowie Lagerhaltungskosten und fördert zugleich stadträumliche Kontinuitäten.
 


 
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
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