Wohnen  

 

Baugemeinschaften, Baugruppen und Genossenschaften / Genossenschaften

Auslobung des genossenschaftlichen Neubauwettbewerbs 2012


BEENDET !!! Die Bewerbungsfrist ist am 31.10.2012 abgelaufen.

Genossenschaftlichen Neubauwettbewerb 2012 für bezahlbaren Wohnraum

1. Grundlagen

Gemäß den Richtlinien der Regierungspolitik (Abgeordnetenhaus Drucksache 17/0077 vom 03.01.2012) soll die Metropolenregion zum Referenzstandort für eine nachhaltige Stadt- und Raumentwicklung werden. Vor dem Hintergrund der Bevölkerungs- und Haushaltszunahme sollen bis 2016 30.000 neue Wohnungen entstehen. Dabei spielt die Versorgung unterer und mittlerer Einkommensgruppen mit bezahlbarem Wohnraum eine besondere Rolle.

Im internationalen Jahr der Genossenschaften 2012 soll dieser Wettbewerb einen Beitrag zum genossenschaftlichen Wohnungsneubau im Segment des bezahlbaren Wohnraums für untere und mittlere Einkommensgruppen leisten. Wohnungsgenossenschaften haben aufgrund ihrer genossenschaftlichen Strukturen eine besonders mietdämpfende Funktion in Bezug auf die Mietenentwicklung in Berlin. Die Grundprinzipien einer Genossenschaft sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Die Genossenschaft besteht aus ihren Mitgliedern und ist eine demokratische Unternehmensform.

Der Zweck der Genossenschaft ist vorrangig die Förderung der Mitglieder, indem eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung gewährleistet wird. Somit kommen die ausgelobten Förderprämien unmittelbar auch den Mitgliedern der Genossenschaft zu Gute.

Wettbewerbsbeiträge sind bis zum Ablauf des 31. Oktober 2012 (Ausschlussfrist) bei der Ausloberin einzureichen. Die zum Wettbewerb zugelassenen Beiträge müssen die nachfolgenden Anforderungen erfüllen.

Durch Auslobung von Förderprämien sollen mit dem Ideen- und Förderwettbewerb Anreize für genossenschaftlichen Wohnungsbau in Berlin gesetzt werden, um den Neubau von bezahlbarem Wohnraum durch Aktivierung der genossenschaftlichen Potenziale und genossenschaftlicher Ideen zu fördern.

Die Projektkonzeptionen bzw. Bauprojekte werden durch eine Jury sachverständig bewertet sowie in einer Ausstellung der Öffentlichkeit zur vertiefenden Diskussion über die Möglichkeiten genossenschaftlichen Wohnens in Berlin präsentiert.

2. Wettbewerbsaufgaben

Die einzureichenden Wettbewerbsbeiträge sollen sich vor allem mit der Frage auseinandersetzen, mit welchen Ideen, Nutzungs-/Mietkonzepten und Baukonzeptionen sich in Berlin genossenschaftlicher Wohnungsbau verwirklichen lässt, um bezahlbaren Wohnraum für untere und mittlere Einkommen zu schaffen.

Besonderes Augenmerk legt die Ausloberin auf folgende Themenschwerpunkte:
  • Bezahlbare Mieten/Nutzungsentgelte (netto kalt / brutto warm)
  • Sicherung von sozial durchmischten Mieter-/Nutzerstrukturen
  • Zielgruppengerechter Neubau von kleineren Wohnungen in der Innenstadt
  • Möglichkeiten generationenübergreifenden Wohnens
  • Nachhaltiges und zeitgemäßes energetisches und ökologisches Bauen
  • Partizipation der Nutzerinnen und Nutzer
  • Einbindung des Vorhabens in die Kieze und Nachbarschaften
  • Innovative Bau- und Nutzungskonzeptionen
  • Architektonische / städtebauliche Qualität.
Die Aufzählung dieser Punkte stellt keine Reihenfolge ihrer Gewichtigkeit im Wettbewerb dar. Entscheidungen über die Reihung der Wettbewerbsbeiträge auf den genannten Dimensionen sowie im Gesamtkontext trifft die Wettbewerbsjury auf der Grundlage der eingereichten Beiträge unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Vorprüfung.

Für Förderprämien (siehe unten bei Nr. 11) sind Neubaukonzeptionen von Gebäuden mit mindestens 20 Wohneinheiten einzureichen. Dabei sollte der Anteil von kleinen 1,5- bis 2-Zimmer-Wohnungen nicht unter 30 Prozent bezogen auf die Gesamtwohnungsanzahl betragen. Objekte aus Umnutzungen und Dachgeschossausbauten sind teilnahmeberechtigt, jedoch von Förderprämien ausgenommen.

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle in das Genossenschaftsregister eingetragenen Wohnungsbaugenossenschaften, welche beabsichtigen, in Berlin zeitnah (d. h. mit voraussichtlicher Baufertigstellung bis spätestens Ende 2016) Wohnungsneubauten zu errichten.

4. Art und Form der Wettbewerbsbeiträge

Die Wettbewerbsbeiträge bzw. die Projektkonzeptionen können sowohl im Planungsstadium vor Baubeginn als auch bereits im Bau befindlich sein, wobei aber der Baufortschritt bis Ende 2012 noch nicht den Status "Fertigstellung Rohbau" überschritten haben darf.

Einzureichen sind:
  • Eine allgemeine Projekt- und Vorhabenbeschreibung in Verbindung mit einer ausführlichen Darstellung der besonderen Qualitäten des Wettbewerbsbeitrages im Hinblick auf die Ziele und Aufgaben des Pilotprojektes.
  • Planungsunterlagen in geeigneter Form, sodass der Jury eine Bewertung des Wettbewerbsbeitrages im Hinblick auf die baulichen und architektonischen Qualitäten möglich ist.
  • Angaben zu den erwarteten Projektkosten mit Erläuterungen zu den angesetzten Grundstücksaufwendungen und der geplanten Vergabeart für die Bauleistungen.
  • Zeitplan der geplanten Realisierung.
  • Angaben zur Genossenschaft und der für den Neubau geplanten Nutzerstruktur.
Alle Darstellungen, Erläuterungen und Berechnungen müssen auf der Grundlage allgemein anerkannter fachlicher Verfahren jeweils so weit ausgearbeitet sein, dass der Vorprüfung und der Jury eine eigenständige Beurteilung ohne Rückfragen bei Dritten möglich ist. Vorprüfung und Jury sind berechtigt, Beiträge aus dem Wettbewerb auszusondern, welche sie ohne Rückfragen bei Dritten nicht zu beurteilen vermögen.

Die Wettbewerbsbeiträge müssen auf Papier und Datenträger eingereicht werden.
Für jeden Wettbewerbsbeitrag sind mindestens ein und maximal 2 Poster (Format vertikal 2 Meter x 1 horizontal Meter; Material: Rollfähige Kunststoffbahn mit Leisten an vertikaler Ober- und Unterseite sowie Befestigungsvorrichtung an der rückwärtigen Oberseite) einzureichen, auf denen die wesentlichen Merkmale des Wettbewerbsbeitrages zusammengefasst sind.

Die Ausloberin beabsichtigt, in Ergänzung zu den Postern auch die in Papierform eingereichten textlichen Erläuterungen und mathematischen Berechnungen in der Ausstellung zu präsentieren. Diese sollen in Broschürenform an der Ober- oder Unterleiste eines Posters angehängt werden. Die Papierformen müssen deshalb in den Formaten DIN A 4 oder DIN A 3 sowie in fest gebundener Form mit Schutzumschlag und einer Lochung (zwecks Befestigung an der Posterleiste) eingereicht werden.

In Papierform eingereichte graphische Darstellungen sollen nicht in der Ausstellung veröffentlicht werden. Sie können deshalb in vom Teilnehmenden frei wählbaren Format eingereicht werden. Die Ausloberin hält es für wünschenswert, dass Wettbewerber auf das jeweils verlangte Format angepasste Kopien ihrer grafischen Darstellungen für die Gestaltung der Poster bzw. Broschüren verwenden.

Soweit Wettbewerber ein Logo für ihre Firma verwenden, werden sie gebeten, dieses auch auf den Postern und der Broschüre für die Ausstellung zu verwenden.

Mit der Einreichung ihres Wettbewerbsbeitrages erklären die Wettbewerber zugleich ihr Einverständnis dazu, dass die Ausloberin die vorstehend genannten Beiträge in der von ihr geplanten Ausstellung präsentieren darf sowie die eingereichten Wettbewerbsbeiträge in einer Wettbewerbsdokumentation und - sofern dies der Ausloberin in Würdigung des Wettbewerbsergebnisses zweckmäßig erscheint - in einer Broschüre veröffentlichen darf. Die Wettbewerber gestatten der Ausloberin die freie Entscheidung darüber, ob und welche der eingereichten Unterlagen sie im Einzelnen in Ausstellung, Wettbewerbsdokumentation und Broschüre präsentiert. Dies schließt auch die freie Entscheidung über die ausschnitthafte, vergrößerte oder verkleinerte Veröffentlichung eingereichter Unterlagen ein.

5. Weitere Wettbewerbsbedingungen bei Förderprämien

5.1 Mit der baulichen Realisierung der mit Förderprämien (siehe Nr. 11) prämierten Projekte ist bis spätestens Ende 2013 zu beginnen. Die Ausloberin kann auf Antrag hiervon abweichende Termine zulassen.

5.2 Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Förderprämien besteht nicht. Zu Verfahren und Form der Förderprämien siehe im Einzelnen Nr. 11.

5.3 Förderprämien werden je Objekt mit grundbuchlicher Absicherung zu Gunsten des Landes Berlin, vertreten durch die Investitionsbank Berlin (IBB) gewährt.

5.4 Die Inanspruchnahme anderer Mittel aus öffentlichen Haushalten und der KfW-Bank ist zulässig. Die Verpflichtung zur Weitergabe des Zinsvorteils aus den Förderprämien an die Mieter/Nutzer ist aufgrund der Eigenschaft als Preisträger des Pilotwettbewerbs in Verbindung mit den Darlehensvereinbarungen erfüllt.

5.5 Die teilnehmenden Genossenschaften erklären (sofern nicht satzungsmäßig bereits bestimmt), dass sie die neu errichteten Wohnungen bzw. Gebäude 20 Jahre ab Bezugsfertigkeit nicht zu Wohnungsteileigentum umwandeln oder veräußern werden.

6. Rückfragenkolloquien

Rückfragenkolloquien zum Wettbewerb finden statt am

Freitag, den 31. August 2012, 10:00 Uhr,

sowie

Donnerstag, den 27. September 2012, 10:00 Uhr,

in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Württembergische Straße 6, Raum 1101.

7. Einreichungsfrist und Einreichungsort

Wettbewerbsbeiträge sind bis zum Ablauf des 31. Oktober 2012 (Ausschlussfrist) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - Referat IV A - Raum 116 - einzureichen.

Die Beiträge sind mit dem Hinweis "Beitrag Genossenschaftswettbewerb 2012" zu kennzeichnen.

8. Vorprüfung

Die Ausloberin beabsichtigt, ein qualifiziertes Planungsbüro mit der Vorprüfung der eingereichten Wettbewerbsbeiträge zu beauftragen.

9. Jury

Auf der Grundlage der Vorprüfungsergebnisse entscheidet eine von der Ausloberin benannte Jury über die Wettbewerbsbeiträge. Die Jury entscheidet in nicht öffentlicher Sitzung an einem noch festzulegenden Termin. Alle Wettbewerbsteilnehmenden werden über das Ergebnis der Jurysitzung umgehend unterrichtet.

10. Preisträger

Die Jury kann bis zu fünfzehn Wettbewerbsbeiträge zu Preisträgern des Pilotwettbewerbes küren. Preisträger des Wettbewerbs erhalten die Möglichkeit, die Bezeichnung "Preisträger und Ideengeber im genossenschaftlichen Neubauwettbewerb 2012 des Landes Berlin" zu tragen.

11. Förderprämien

Die Ausloberin kann Preisträger für eine Förderprämie empfehlen, die aus dem Wohnungsbaufonds getragen wird, der von der Investitionsbank Berlin treuhänderisch für Berlin verwaltet wird. Die Höhe der Förderprämie wird in Abhängigkeit von der Qualität des Wettbewerbsbeitrages im Hinblick auf die Umsetzung der Wettbewerbsaufgaben individuell festgelegt.

Die Förderprämie ist vom jeweiligen Preisträger zweckgebunden bei der baulichen Realisierung des prämierten Vorhabens einzusetzen. Nach Maßgabe der vom Preisträger einzureichenden und von der Investitionsbank Berlin als Treuhänderin für den Wohnungsbaufonds zu prüfenden Finanzierungspläne wird die Förderprämie als nachrangig zu besicherndes Baudarlehen gewährt. Das Darlehen kann ab erfolgtem Baubeginn abgerufen werden und ist für maximal 15 Jahre ab dem Zeitpunkt der mittleren Baufertigstellung zins- und tilgungsfrei. Spätestens nach Ablauf dieses Zeitraums ist es in voller Höhe zurück zu zahlen. Eine vorzeitige Rückzahlung der Darlehen ist zulässig. Maßgeblich für die Höhe und Bedingungen des Baudarlehens sind die in Abstimmung mit der Ausloberin zwischen dem jeweiligen Preisträger und der Investitionsbank Berlin zu treffenden abschließenden Darlehensvereinbarungen.

Die Preisträger verpflichten sich, mit Beantragung der Förderprämien bei der IBB zweckgerechte Nachweise zur Umsetzung des ausgewählten Wettbewerbsbeitrages zu erbringen und hierzu mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zu schließen.

Die Empfänger von Förderprämien müssen sich verpflichten, der Investitionsbank Berlin auf Anforderung die Kosten des abgerechneten Bauvorhabens im Einzelnen offen zu legen.

v.l.n.r.: Spielplatz im Wohnhof, Charlottenburger Baugenossenschaft eG; Foto: Thomas Knorr-Siedow
Siedlungsfest in der Spandauer Siedlung; Foto: Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892 eG / Uwe Boek
Barrierefreier Hauseingang; Foto: BWV zu Köpenick, Bildarchiv

Download

Genossenschaftlicher Neubauwettbewerb 2012 für bezahlbaren Wohnraum

1. Rückfragen-
kolloquium zum Wettbewerb

2. Rückfragen-
kolloquium zum Wettbewerb

Links

 


 
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
Telefonzentrale: 030 90139-3000 / Berliner Behördenrufnummer: 115

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