Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesHaushalte mit Wohnberechtigungsschein erhalten zinsloses Darlehen zur Förderung des Erwerbs genossenschaftlicher Geschäftsanteile10.12.18, Pressemitteilung Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt sind nun die Verwaltungsvorschriften zur Förderung des Erwerbs von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften in Kraft getreten. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt sind nun die Verwaltungsvorschriften zur Förderung des Erwerbs von Geschäftsanteilen von Wohnungsbaugenossenschaften in Kraft getreten. Damit kann – neben der Unterstützung des Neubaus sowie des Bestandserwerbs – ab sofort auch die dritte Komponente der Genossenschaftsförderung im Land Berlin in Anspruch genommen werden. Mit der neuen Förderung erhalten Haushalte mit Wohnberechtigungsschein ein zinsloses Darlehen für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen oder zur Zahlung projektbezogener Beteiligungen, die Voraussetzung für den Bezug einer Wohnung bei einer Genossenschaft in Berlin sind. Senatorin Katrin Lompscher: „Genossenschaften leisten einen wichtigen Beitrag für die sozialverträgliche Wohnraumversorgung in unserer Stadt. Mit dem neuen Förderprogramm zur Unterstützung des Erwerbs genossenschaftlicher Geschäftsanteile bieten wir ab sofort auch einkommensschwächeren Haushalten die Möglichkeit, Mitglied in einer Genossenschaft zu werden und dort zu tragbaren Entgelten eine Wohnung zu beziehen. Das gilt insbesondere auch dann, wenn die Genossenschaftsanteile – wie etwa bei jüngeren und neuen Genossenschaften beziehungsweise mit Bezug auf ein konkretes Bauvorhaben – höher ausfallen. Dieses Angebot ergänzt die Genossenschaftsförderung im Land Berlin sinnvoll.“ Die Darlehenshöhe kann je förderberechtigtem Haushalt bis zu 50.000 Euro betragen (Mindestbetrag 2.000 Euro). Sofern der Haushalt auch nach drei Vierteln der Darlehenslaufzeit noch Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hat, gewährt das Land Berlin einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent auf den ursprünglichen Darlehensbetrag. Die Inanspruchnahme des Darlehens ist verknüpft mit dem erstmaligen Bezug einer Wohnung bei der Genossenschaft, von der Geschäftsanteile erworben werden. Mit dem Doppelhaushalt 2018/19 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin 20 Millionen Euro für die Genossenschaftsförderung zur Verfügung gestellt. Wie im Handlungsprogramm zur Beschleunigung des Wohnungsbaus vom Senat beschlossen, werden die Mittel für eine attraktivere Förderung genossenschaftlicher Neubauvorhaben, den Erwerb bestehender Wohngebäude durch Wohnungsbaugenossenschaften und die Förderung des Erwerbs von Geschäftsanteilen durch Privathaushalte verwendet. Die Richtlinie zur Förderung des Neubaus sowie des Bestandserwerbs trat bereits im September in Kraft. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
Pressesprecher
Tel.: 030 90139-4040Martin Pallgen Fax: 030 90139-4041 E-Mail: pressestelle@ senstadt.berlin.de Pressearchiv
Pressemitteilungen, die vor dem 01.01.2022 veröffentlicht wurden, liegen im Verantwortungsbereich der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bzw. ihrer Vorgängerbehörden.
Kontakt |