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Presse und AktuellesAktualisierung des „Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung“01.02.17, Pressemitteilung 30 % mietpreis- und belegungsgebundener Wohnraum bei Wohnungsneubauprojekten Berlin; Luftbild: P. Meuser Für Projekte, für die bis zum 31.01.2017 eine abgestimmte unterzeichnete Grundzustimmung vorliegt, gilt eine Übergangsregelung. Bei diesen Projekten ist weiterhin die bisherige Quote mit 25 Prozent der Wohneinheiten als förderfähiger Wohnraum mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu vereinbaren. Die Übergangsregelung gilt für den Abschluss von städtebaulichen Verträgen bis zum 31.07.2018. Bei allen städtebaulichen Verträgen, die nach diesem Stichtag unterzeichnet werden, ist zwingend die erhöhte Quote anzuwenden. Mit dem „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ gelten seit 2014 einheitliche Leitlinien für den Abschluss städtebaulicher Verträge im Land Berlin. Das Land Berlin beteiligt damit bei Bebauungsplanverfahren, mit denen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungsneubau geschaffen werden, die Vorhabenträger an den Folgekosten des Vorhabens. Das gilt insbesondere für die Herstellung der sozialen und technischen Infrastruktur – beispielsweise Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, die Erschließung oder Anlage von Grünflächen. Darüber hinaus wird mit den Vorhabenträgern die Realisierung von preiswertem Wohnraum vereinbart, indem ein Anteil mietpreis- und belegungsgebundener Wohnraum vertraglich gesichert wird. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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