Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesAusschreibung der Werberechte für Berlin im Wege einer europaweiten Bekanntmachung28.10.16, Pressemitteilung Die Rechte zur Aufstellung und zum Betrieb von Werbeanlagen auf öffentlichem Straßenland im Land Berlin werden neu geordnet und sollen ab dem Jahr 2019 wirksam werden. Dazu hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt heute mit der Ausschreibung der Werberechte begonnen und in einem ersten Schritt durch eine europaweite Bekanntmachung zu einer Interessenbekundung aufgefordert. Unternehmen, die sich an diesem Verfahren beteiligen möchten, können zunächst in den kommenden vier Wochen ihr Interesse an einer Teilnahme bekunden. Ausgeschrieben wird die Werbemöglichkeit auf freistehenden hinterleuchteten und digitalen Werbeträgern, die klassische geklebte Werbung an Litfaßsäulen als Ganz-, Allgemein- oder Kulturstellen, die Dauerwerbung an Mastschildern und die Dauerwerbung an Uhren. Die Werbung in Wartehallen wird von der für die Wartehallen zuständigen Berliner Verkehrsbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts (BVG), ausgeschrieben. Das Verfahren der BVG wird parallel zu der Ausschreibung der übrigen Werberechte durch das Land Berlin durchgeführt. Im Anschluss an die Interessenbekundung erhalten die interessierten und geeigneten Unternehmen eine Aufforderung, Angebote für die Erteilung der Sondernutzungsrechte abzugeben. Es ist beabsichtigt, das Verfahren bis Herbst 2017 abzuschließen. Es wurde sich dabei bewusst für ein mehrstufiges Verfahren entschieden, um möglichst viel Spielraum für die politische Ausgestaltung zu haben. In der ersten Stufe sollen die interessierten Bieter zunächst Konzepte einreichen. Die nächste Landesregierung kann dann auf dieser Grundlage Entscheidungen zum weiteren Vorgehen treffen. Senator Geisel: "Werbung begegnet uns an vielen Orten in unserer Stadt. Mit der Ausschreibung haben wir jetzt die Voraussetzung dafür geschaffen, dass sich alle interessierten und geeigneten Unternehmen um die Rechte zur Werbung im öffentlichen Straßenland bewerben können. Ich freue mich, dass das Verfahren nun mit einem ausreichenden Vorlauf vor Auslaufen der bestehenden Verträge begonnen hat." Die Bekanntmachung ist auf der Internetseite des EU Amtsblatts www.ted.europa.eu zu finden. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
Pressesprecher
Tel.: 030 90139-4040Martin Pallgen Fax: 030 90139-4041 E-Mail: pressestelle@ senstadt.berlin.de Pressearchiv
Pressemitteilungen, die vor dem 01.01.2022 veröffentlicht wurden, liegen im Verantwortungsbereich der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bzw. ihrer Vorgängerbehörden.
Kontakt |