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Presse und AktuellesWerberechte für das Land Berlin werden ausgeschrieben11.10.16, Pressemitteilung Staatssekretär Gaebler: "Kein Alleingang sondern lange abgestimmtes Verfahren." In den Bezirken bestehen bislang 30 einzelne noch laufende Verträge über Werbeanlagen im öffentlichen Straßenland. Es handelt sich im Wesentlichen um Kompensationsverträge, bei denen die Werbeunternehmen als Gegenleistung für die werbliche Nutzung des Straßenlandes überwiegend den Betrieb und die Wartung von Brunnen, aber auch andere Sach- oder Dienstleistungen wie Weihnachtsbeleuchtung erbringen. Daneben wurden in einzelnen Bezirken auch Werbeanlagen errichtet, die keine Grundlage in Werbeverträgen haben, für die also allein die Sondernutzungserlaubnisse der Bezirke maßgeblich sind. Die bestehende Praxis der Gewährung von Werberechten soll aus mehreren Gründen nicht mehr wie bisher fortgeführt werden. Sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Gesichtspunkte machen eine Neuordnung der Außenwerbung im öffentlichen Straßenland unter weitestgehender Einbeziehung aller Werbeanlagen – einschließlich derjenigen, die bisher in Bezirksverträgen geregelt sind – erforderlich. Aufgrund der rechtlichen und wirtschaftlichen Komplexität der vorgefundenen Ausgangslage hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bereits Anfang 2013 mit den ersten vorbereitenden Arbeiten begonnen und schreibt nun die Werberechte neu aus. "Ursprung der Ausschreibung ist ein Auftrag aus dem Abgeordnetenhaus. Dieses Vorgehen ist einschließlich des Terminplans mit allen Beteiligten auf Landes- und Bezirksebene eng abgesprochen", sagte der zuständige Staatssekretär Christian Gaebler am Dienstag. Es sei beabsichtigt, die Werberechte in einem transparenten und diskriminierungsfreien EU-weiten Bieterwettbewerb auszuschreiben. "Wir haben uns bewusst für ein mehrstufiges Verfahren entschieden, um möglichst viel Spielraum für die politische Ausgestaltung zu haben. In der ersten Stufe sollen die interessierten Bieter zunächst Konzepte einreichen. Die nächste Landesregierung kann dann auf dieser Grundlage Entscheidungen zum weiteren Vorgehen treffen. Wir nehmen also nichts vorweg", sagte Staatssekretär Gaebler. Es ist beabsichtigt, das Verfahren im Herbst 2017 abzuschließen, damit bis zum Beginn der neuen Vertragslaufzeit am 01.01.2019 noch ausreichend Vorbereitungszeit vorhanden ist. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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