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Presse und AktuellesHunde am Schlachtensee und an der Krummen Lanke – was ist wo erlaubt?09.09.16, Pressemitteilung Gemeinsame Pressemitteilung des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf und der Berliner Forsten. Mit der Aufhebung der Allgemeinverfügungen der Berliner Forsten und des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf vom 09. August 2016 ergibt sich an Schlachtensee und Krumme Lanke folgende Situation: An beiden Seen ist das Mitführen von Hunden auf den Uferwegen aktuell erlaubt, wobei die gesetzliche Leinenpflicht zu beachten ist. In dem Hundeauslaufgebiet nördlich der Seen dürfen Hunde unangeleint mitgenommen werden. An öffentlichen Badestellen und auf Kinderspielplätzen sowie auf gekennzeichneten Liegewiesen ist das Mitnehmen von Hunden hingegen gesetzlich verboten. Einzelne Bereiche rund um die Seen sind außerdem zu Zwecken des Biotop- und Uferschutzes eingezäunt und dürfen daher nicht betreten werden. Für die Zukunft streben das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf und die Berliner Forsten auf Basis des neuen Berliner Hundegesetzes vom 22.07.2016 einen tragfähigen Kompromiss unter Beteiligung der Berlinerinnen und Berliner an. Dazu wird es bis Ende 2016 einen Dialog mit allen Beteiligten und Interessierten geben. Ziel ist es, im Gebiet eine konfliktfreie Erholungsnutzung für alle Besucherinnen und Besucher zu erreichen und gleichermaßen dem Schutz von Schlachtensee und Krumme Lanke als Badegewässer, dem Schutz der Lebensräume von Tieren und Pflanzen und der Erhaltung der natürlichen Ufer Rechnung zu tragen. Sowohl der Schlachtensee als auch die Krumme Lanke mit den angrenzenden Hangwäldern sind Bestandteile des Natura-2000-Gebiets „Grunewald“ und daher auch nach Europäischem Recht geschützt. Das ausgedehnte Hundeauslaufgebiet Grunewald beginnt auf der Nordwestseite der Seen oberhalb des Hangs. Dort besteht die Möglichkeit, Hunde frei laufen zu lassen. Zu beachten sind dort folgende Regeln: Die Hunde …
Die Grenzen von Hundeauslaufgebiet, Bereichen mit Leinenpflicht und Mitführverbotszonen sind mit den Symbolen der „Hundeampel“ im Gelände gekennzeichnet. Hundekot muss grundsätzlich entfernt und im nächsten Mülleimer entsorgt werden. Ausgenommen sind Stellen im Wald, an denen die Allgemeinheit nicht belästigt wird. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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