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Presse und AktuellesAusweisung des Müggelsees als Landschafts- und Naturschutzgebiet10.08.16, Pressemitteilung Nutzerinnen und Nutzer des Müggelsees können sich über das künftige Landschafts- und Naturschutzgebiet Müggelsee in Treptow-Köpenick informieren und sich zu geplanten Inhalten der Verordnung äußern. Müggelsee, der Seenebenarm "Die Bänke" und der Berliner Teil des Fredersdorfer Mühlenfließes in Treptow-Köpenick werden als Landschafts- und Naturschutzgebiet ausgewiesen, weil es in diesen Flächen zahlreiche seltene und schutzbedürftige Lebensräume, Pflanzen und Tiere gibt. Die Ausweisung des Müggelsees mit angrenzenden Flächen als Landschafts- und Naturschutzgebiet ist aber auch ein großer Gewinn für alle Berlinerinnen, Berliner und ihre Gäste. Der Müggelsee und das Fredersdorfer Mühlenfließ gehören zum europaweiten Netzwerk "Natura 2000". Durch die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft hat sich auch Deutschland verpflichtet, Gebiete für "Natura 2000" auszuwählen, der Europäischen Kommission zu melden, rechtlich zu sichern und angemessen zu pflegen. Dadurch soll die heimische Biodiversität bewahrt und eine weitere Verschlechterung der Lebensbedingungen der Tier- und Pflanzenwelt verhindert werden. Die gemeldeten Gebiete werden EU-weit miteinander vernetzt, um den Artenaustausch zu ermöglichen. Für die Ausweisung des Müggelsees als Landschafts- und Naturschutzgebiet läuft ein Unterschutzstellungsverfahren nach § 27 des Berliner Naturschutzgesetzes. Dazu gehört die sogenannte Betroffenenbeteiligung, die vom 12.8. bis zum 16.9.2016 stattfindet. In diesem Verfahrensschritt werden die Schutzverordnung zum LSG/NSG Müggelsee, ihre Begründung und die amtlichen Schutzgebietskarten öffentlich ausgelegt und über das Internet zugänglich gemacht. Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken, Gärten oder Stegen am Müggelsee und andere Nutzerinnen und Nutzer des Müggelsees können sich zu den geplanten Inhalten der Verordnung äußern und Bedenken vortragen. Denn durch die Ausweisung des Müggelsees als Landschafts- und Naturschutzgebiet sind viele verschiedene Nutzungsinteressen wie Tourismus, Naherholung, Wassersport, Stege, Wochenendhäuser, Veranstaltungen und Angeln berührt. Bei der Unterschutzstellung geht es sowohl um den Schutz des Müggelsees, als auch um seine Nutzung zu Land und zu Wasser. Wegen der großen Bedeutung des Müggelsees und seiner Umgebung für die Erholung und die sportliche Nutzung erfolgte eine Unterscheidung der Flächenzuordnung in Landschaftsschutzgebiet und Naturschutzgebiet. In das Naturschutzgebiet wurden besonders schutzbedürftige Lebensraumtypen und Tierarten einbezogen, die ohne diesen strengen Schutz nicht zu sichern währen. Demgegenüber wurden diejenigen Bereiche, wo die Natura-Schutzzwecke auch in Kombination mit Ansprüchen von Nutzerinnen und Nutzern erreicht werden können, zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Durch die Ausweisung des Müggelsees als Landschafts- und Naturschutzgebiet gibt es keine Einschränkungen für Sportboote auf dem Müggelsee. Der Müggelsee ist eine Bundeswasserstraße, und Regelungen seiner Nutzung können nur durch das Bundesministerium für Verkehr und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes erfolgen. Im künftigen Naturschutzgebiet Müggelsee sollen bestimmte Uferbereiche ausgewählt und kennzeichnet werden, wo das Angeln und Baden in Zukunft nicht zulässig sind. Einschränkungen für das Angeln und das Baden im Müggelsee vom Boot aus erfolgen durch die Verordnung Müggelsee nicht. Die Regelungen in Bezug auf die Wasserflächen des Naturschutzgebiets Müggelsee beziehen sich nicht auf das Angeln und das Baden, sondern auf Störungen wie beispielsweise Feuerwerke oder Veranstaltungen auf dem Wasser oder Modellflugzeuge. Der Verordnungsentwurf wird nun gemäß § 27 Abs. 3 des Berliner Naturschutzgesetzes für einen Monat öffentlich ausgelegt und die Nutzerinnen und Nutzer des Müggelsees können sich dazu äußern. Die öffentliche Auslegung mit Äußerungsmöglichkeit ist für den 12.8.2016 bis zum 16.9.2016 geplant. Die Unterlagen der Unterschutzstellung des Müggelsees liegen ab dem 12.8.2016 in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Am Köllnischen Park 3 in Berlin-Mitte, öffentlich aus und können dann auch über das Internet unter https://www.berlin.de/naturschutz-ausweisung eingesehen werden. PressearchivPressestelle
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