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Presse und AktuellesSenator Geisel: "Wir sichern sozial gerechte Mieten im Sozialen Wohnungsbau und bauen die Bestände aus."14.07.16, Pressemitteilung Der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel, hat am Donnerstag umfassende Reformen für den sozialen Wohnungsbau angekündigt. Er reagierte damit auf die Vorschläge der Expertengruppe zur Reform des Sozialen Wohnungsbaus, die ihre Vorschläge in der vergangenen Woche vorgelegt hatte. "Wir werden die Mieten im Sozialen Wohnungsbau wieder sozial gerecht gestalten", sagte Senator Geisel. Die Expertengruppe hatte drei Sofortmaßnamen vorgeschlagen, um folgendes zu erreichen:
Zur Senkung der Erbbauzinsen wurde eine Vorlage für den Hauptausschuss erstellt. Hier steht der Beschluss noch aus. Für die dritte Maßnahme – den Abbau der rechtlichen Benachteiligungen von Sozialmietern – wurde ein Gesetzentwurf erarbeitet. Die Änderungen des Mietrechts für den Sozialen Wohnungsbau obliegen dem Abgeordnetenhaus. Für die Miethöhe in den dauerhaft geförderten Sozialwohnungen wird die Einführung einkommensorientierter Mieten angestrebt. Danach werden die Miethöhen in Abhängigkeit vom Haushaltseinkommen gestaffelt. Beispielsweise ist eine dreigeteilte Abstufung denkbar: Mieterhaushalte mit einem sehr geringen Einkommen, das zum Bezug von Wohngeld oder Hartz IV berechtigt, zahlen eine geringere Miete als weitere für einen Wohnberechtigungsschein berechtigte Haushalte. Haushalte, die von ihrem Einkommen her nicht in eine Sozialmietwohnung einziehen dürften, zahlen eine höhere Miete. Ein solches Modell bedarf allerdings umfassender rechtlicher Änderungen und weiterer wirtschaftlicher Prüfungen, betonte der Senator. Berlin werde dafür ein eigenes Gesetz für den sozialen Wohnungsbau erarbeiten, mit dem das Geforderte abweichend von den bisherigen bundesrechtlichen Grundlagen neu justiert wird, kündigte Andreas Geisel an. Bei den Beständen ohne Anschlussförderung sollen eine Kappung der Mieten und eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete erfolgen. Bei rund 19.000 Wohnungen dürften die Vermieter aufgrund des derzeitigen Förderrechts jederzeit die ungeförderte Kostenmiete verlangen, die aktuell bei durchschnittlich 13 € nettokalt/qm liegt. Dazu sagte Andreas Geisel: "Dieses Damoklesschwert für die Mieterinnen und Mieter muss abgeschafft werden. Mit dieser Maßnahme werden rund 19.000 verloren geglaubte Sozialwohnungen wieder sicher und bezahlbar gemacht." Mieterhaushalte mit geringem Einkommen erhalten einen zusätzlichen Mietzuschuss, um ihre Miete zu senken. Hierbei ist vorgesehen, dass nicht nur – wie von der Expertengruppe vorgeschlagen – jede zweite Wohnung für WBS-Haushalte zur Verfügung steht, sondern alle Neuvermietungen. Flankierend soll ein Härtefallfonds eingerichtet werden, um die Eigentümer, die durch die Mietenkappung in die wirtschaftliche Unterdeckung geraten, zu unterstützen. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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