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Presse und AktuellesWiderruf der Dualen Systeme in Berlin22.06.16, Pressemitteilung Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt leitet den Widerruf der Feststellungen der Dualen Systeme in Berlin ein Die Dualen Systeme sind verantwortlich für den Aufbau des Rücknahmesystems für Verpackungen aus Glas, Papier und Leichtverpackungen. Um in einem Bundesland tätig werden zu dürfen, müssen sie eine sogenannte Systemfeststellung erhalten. Diese erteilt die zuständige Behörde, wenn bestimmte Voraussetzungen der bundesdeutschen Verpackungsverordnung erfüllt sind. Hierzu gehört eine Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und den Systembetreibern über die Ausgestaltung des Sammelsystems und die Höhe der finanziellen Beteiligung der Dualen Systeme an den Kosten für die Bereitstellung von Flächen für Depotcontainer im öffentlichen Straßenland, die dort stattfindende Reinigung des Umfelds und für die Beratung der Bürgerinnen und Bürger über das Sammelsystem. Dies sind die so genannten Nebenentgelte. Im Land Berlin haben die Dualen Systeme in der Vergangenheit durchweg ein Nebenentgelt in Höhe von 1,79 € je Einwohner und Jahr gezahlt. Seit dem Auslaufen der letzten Vertragslaufzeit bieten bis auf zwei Systembetreiber, die ein Nebenentgelt in dieser Höhe weiter für angemessen halten, die übrigen 8 Systembetreiber nur noch 0,52 € je Einwohner und Jahr. Diese Reduzierung der Nebenentgelte auf nicht einmal ein Drittel des bisherigen Betrages ist aus Sicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt nicht hinnehmbar. Auch deshalb nicht, weil das Land Berlin einen Beirat, bestehend aus Mitgliedern aller Dualen Systeme, eingerichtet hat, dem jährlich ein umfassender Bericht über die Verwendung der Nebenentgelte vorgelegt wird. Dies soll größtmögliche Transparenz gewährleisten. Die Dualen Systeme selbst haben dieses Verfahren als vorbildlich gelobt. Die eigenmächtige Herabsetzung der Nebenentgeltzahlungen auf weniger als ein Drittel der bisher gezahlten Summe gefährdet sowohl die Finanzierung der Reinigung der Glascontainerstandorte als auch die Informations- und Aufklärungsarbeit der Öffentlichkeit über Wertstoffe und Abfalltrennung. Der Umweltstaatssekretär Christian Gaebler sagte dazu: „Wir haben gegenüber den Systembetreibern in den vergangenen Monaten Verhandlungsbereitschaft gezeigt und Kompromissvorschläge unterbreitet. Leider sind die Dualen Systeme darauf nicht eingegangen. Ich habe deshalb meine Verwaltung angewiesen, den Widerruf der Systemfeststellung der acht Systeme vorzubereiten, die auf der Reduzierung der Nebenentgelte beharren.“ Der Widerruf einer Systemfeststellung bedeutet, dass ein System, das für die Fläche des Landes Berlin festgestellt wird, nicht mehr berechtigt ist, die Sammlung von Verpackungen und deren Zuführung zur Verwertung durchzuführen. Keine Einigung konnte auch hinsichtlich des Sammelsystems für Altglas im Vertragsgebiet BE 104 (Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick) erzielt werden. Nachdem dort Anfang 2014 ein Großteil der haushaltsnahen Sammeltonnen entfernt worden sind, was zu einem Absinken der Glassammelmenge um rd. 20 % geführt hat, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gegenüber dem zuständigen Systembetreiber mehrfach auf eine Zurückstellung der Tonnen gedrängt. Auch das Abgeordnetenhaus von Berlin hat sich in einem einstimmigen Beschluss vom 20.03.2014 für eine Rückkehr zum bewährten Holsystem ausgesprochen. Nichtsdestotrotz halten die Systembetreiber in der aktuellen Ausschreibung für die Jahre 2017 bis 2019 an der kritisierten Praxis fest. Dem stimmt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ausdrücklich nicht zu, hat aber nach den aktuellen rechtlichen Bestimmungen keine Möglichkeit, die Systembetreiber anzuweisen, das Sammelsystem in einer bestimmten Art und Weise auszugestalten. Das liegt daran, dass die Ausgestaltung eines Sammelsystems Verhandlungssache ist und dem Konsensprinzip unterliegt. In diesem Zusammenhang muss auch berücksichtigt werden, dass für denselben Zeitraum in einem anderen Berliner Vertragsgebiet die Glassammlung im Holsystem unverändert fortgeführt werden soll. Staatssekretär Gaebler: „Diese Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger ist für mich nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel, so dass ich einen Widerruf der Feststellung aller 10 dualen Systeme bezogen auf das Vertragsgebiet BE 104 in Erwägung ziehe.“ PressearchivPressestelle
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