Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesGemeinsame Verkehrsaktion27.05.16, Pressemitteilung Das verkehrswidrige Halten und Parken auf Radwegen und Busspuren bildet den Schwerpunkt einer gemeinsamen Verkehrsaktion der Polizei Berlin in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, den Ordnungsämtern sowie der BVG, die vom 30. Mai 2016 bis zum 3. Juni 2016 in Berlin durchgeführt wird. Behördenübergreifend wollen die Überwachungskräfte damit zur Steigerung der Verkehrssicherheit beitragen und in der Öffentlichkeit ein spürbares Zeichen für mehr Verständnis im Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr setzen. Berlins Innensenator Henkel: „Es gibt eine Gruppe von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern, die ihre eigenen Interessen über die der Allgemeinheit stellen und sich deshalb nur eingeschränkt an die verbindlichen Regeln des Straßenverkehrs halten. Dies gilt sowohl für die Auto- als auch für die Fahrradfahrenden. Deshalb ist es leider immer wieder erforderlich, dass mit Schwerpunkteinsätzen – auch öffentlichkeitswirksam – die Rechtslage verdeutlicht und festgestellte Verstöße angezeigt werden.“ Die beteiligten Ordnungsämter Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte, Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln haben hierfür rund 40 Straßenzüge ausgesucht, auf denen Busspuren sowie Radwege und –schutzstreifen besonders häufig von Kraftfahrzeugen blockiert werden. Die Polizeiabschnitte werden die bezirklichen Streifen auf vielen dieser Strecken ebenso begleiten wie die Busspurbetreuer der BVG. Berlins Verkehrssenator Andreas Geisel sagte dazu: „Der Berliner Senat verbessert gemeinsam mit den Bezirken kontinuierlich die Infrastruktur für den Radverkehr. Was nützt jedoch der beste Radweg, wenn er nicht uneingeschränkt genutzt werden kann? Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge zwingen die Radfahrenden oft zu gefährlichen Ausweichmanövern. Das darf nicht sein und das nehme ich nicht hin. Ich begrüße und unterstütze deshalb den gemeinsamen Schwerpunkteinsatz und hoffe, dass er in regelmäßigen Abständen wiederholt wird.“ Vor allem in den Innenstadtbezirken werden Rad- und Busspuren täglich viel zu oft aus vorwiegend eigensüchtigen Motiven zugeparkt, um sich die lästige Parkplatzsuche zu ersparen. Im vergangenen Jahr wurden 15.696 Verstöße auf Radschutzstreifen, 11.557 auf Rad- und Gehwegen und 19.255 auf Busspuren zur Anzeige gebracht. Ohne sich die gefährlichen Folgen insbesondere für Radfahrer bewusst zu machen, die regelmäßig zu Ausweichmanövern in den schnellen Fließverkehr gezwungen werden, bewerten Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer ihr Fehlverhalten häufig lediglich als Kavaliersdelikt und relativieren es mit der Begründung, man habe ja nur kurzfristig geparkt. Auch die erheblichen Behinderungen des BVG-Linienverkehrs und die Verzögerungen in den Fahrplänen werden billigend in Kauf genommen. Vor diesem Hintergrund sollen Betroffene während der Aktion für die Folgen ihres oft rücksichtslosen Verhaltens in Gesprächen sensibilisiert werden. Unabhängig davon werden Verstöße mit Verwarnungsgeldern in Höhe von 10 bis 35 € geahndet und Fahrzeuge – sofern kein Verantwortlicher erscheint – konsequent gebührenpflichtig umgesetzt. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass auf Radwegen und Busspuren weder kurzfristig gehalten noch geparkt werden darf. Auf markierten Radschutzstreifen auf der Fahrbahn darf nicht geparkt werden. PressearchivPressestelle
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