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Presse und AktuellesSondernutzungsgebühren für öffentliches Straßenland19.05.16, Pressemitteilung Wer öffentliches Straßenland nutzt muss für diese Sondernutzung Gebühren zahlen. Für die Berechnung dieser Gebühr sind die Bezirke zuständig. Im Fall der zurzeit öffentlich diskutierten Frage von Sondernutzungsgebühren für die Formel E sind dies Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg. Der Gebührenbescheid ist Bestandteil der Genehmigung, die die Verkehrslenkung Berlin dem Veranstalter erteilt. Die Bezirke als Straßenbaulastträger müssen in diesem Fall die Höhe der Sondernutzungsgebühr errechnen und die Gebührenhöhe der VLB mitteilen. Eine solche Berechnung der Bezirke liegt der VLB noch nicht vor. Es gibt in dieser Phase keine Zuständigkeit des Senats; er hat auch keinen Gebührenerlass beschlossen. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung wurde gebeten, den Bezirken gegenüber die gesamtstädtische Bedeutung des Formel E Rennens mitzuteilen. Bei einem Widerspruch des Veranstalters gegen den Gebührenbescheid wäre die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Widerspruchsbehörde. Sie würde dann den Gebührenbescheid und mögliche Ermäßigungsgründe des Antragstellers überprüfen. Aus heutiger Sicht gibt es weder Anlass noch Grundlage für eine komplette Gebührenbefreiung. PressearchivPressestelle
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