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Presse und AktuellesMietzuschuss für einkommensschwache Haushalte21.04.16, Pressemitteilung Seit dem 1. Januar 2016 haben alle Berlinerinnen und Berliner, die in Sozialwohnungen leben, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Mietzuschuss. Um diese Leistung bekannter zu machen und die Haushalte entsprechend zu informieren, erhalten Mieterinnen und Mieter im Sozialen Wohnungsbau in diesen Tagen ein Informationsblatt mit den wesentlichen Inhalten dieser neuen Regelung. Gleichzeitig gibt es erweiterte Serviceleistungen im Internet. Unter der Adresse www.mietzuschuss.berlin.de können Berlinerinnen und Berliner auch online Anträge zum Mietzuschuss stellen und einen Termin für eine persönliche Beratung buchen. Wesentliche Voraussetzungen für einen Mietzuschuss sind:
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