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Presse und AktuellesWohnraum wird vor Zweckentfremdung geschützt09.02.16, Pressemitteilung der Senatskanzlei Aus der Sitzung des Senats am 9. Februar 2016: Das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum trat in Berlin am 1. Mai 2014 in Kraft. Seitdem wird das Verbot in allen Berliner Bezirken umgesetzt und angewendet und Wohnraum vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss und der Umwandlung in Gewerberaum oder Ferienwohnung geschützt. http://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2016/pressemitteilung.442656.php PressearchivPressestelle
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