Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesBundesgerichtshof bestätigt Berliner Kappungsgrenzen-Verordnung04.11.15, Pressemitteilung Der Bundesgerichtshof hat heute die Kappungsgrenzen-Verordnung bestätigt, die eine Absenkung der Mieterhöhungsmöglichkeiten bei bestehenden Mietverhältnissen auf 15 % innerhalb von drei Jahren vorsieht. Der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Andreas Geisel begrüßte die Entscheidung: "Das ist ein sehr guter Tag für die rund 1,5 Millionen Mieterinnen und Mieter in Berlin. Es bestätigt die mietenpolitischen Entscheidungen des Senats. Mieterschutz in der Mieterstadt Berlin steht an vorderster Stelle. Berlin muss bezahlbar bleiben. Dafür sorgen wir." Der Versuch von einzelnen Vermietern, stärkere Mieterhöhungen mit Hilfe des Bundesgerichtshofes durchzusetzen, sei gescheitert, so Andreas Geisel. Die Entscheidung zeigt, dass der Berliner Senat die bundesgesetzlichen Möglichkeiten zur Verhinderung von Mietsteigerungen und der weiteren Anspannung auf dem Berliner Wohnungsmarkt rechtskonform umsetzt. Das hilft allen Mieterinnen und Mieter gegen unzulässige Mietforderungen der Vermieter vorzugehen und wenn notwendig diese auch mit Hilfe der Zivilgerichte abzuwehren. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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