Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesNeue Veranstaltungslärm-Verordnung hilft Wohnbevölkerung und Open-Air-Veranstaltenden26.10.15, Pressemitteilung Die Beurteilung von Lärm bei öffentlichen Veranstaltungen im Freien wird seit dem 21.10.2015 durch die neue Veranstaltungslärm-Verordnung geregelt. Durch die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erlassene Rechtsverordnung wird nun ein verbindlicher Rechtsrahmen für die Zumutbarkeitsbeurteilung von veranstaltungsbedingtem Lärm geschaffen. Dadurch gewinnen Veranstalterinnen und Veranstalter für ihre öffentlichen Veranstaltungen im Freien mehr Planungssicherheit. Der betroffenen Wohnbevölkerung im Umfeld von Open-Air-Veranstaltungsstätten vermitteln die neuen Regelungen aber auch mehr Schutz vor unzumutbaren Lärmbelästigungen. Die neue Veranstaltungslärm-Verordnung regelt durch einen differenzierten und sachgerechten Beurteilungsmaßstab die zu erwartenden Geräuschimmissionen. Dabei werden auch die durch tiefe Frequenzen verursachten Geräusche berücksichtigt. Mit der Veranstaltungslärm-Verordnung verfügt das Land Berlin als erstes Bundesland über ein maßgeschneidertes und an die Bedürfnisse einer Kulturmetropole angepasstes, allgemein-verbindliches Regelwerk Es ermöglicht einen Interessenausgleich zwischen den Veranstaltenden und der betroffenen Wohnbevölkerung im Bereich des Lärmschutzes bei Open-Air-Veranstaltungen. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
Pressesprecher
Tel.: 030 90139-4040Martin Pallgen Fax: 030 90139-4041 E-Mail: pressestelle@ senstadt.berlin.de Pressearchiv
Pressemitteilungen, die vor dem 01.01.2022 veröffentlicht wurden, liegen im Verantwortungsbereich der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bzw. ihrer Vorgängerbehörden.
Kontakt |