Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesEinsatz von Partikelfiltersystemen bei mobilen Stromerzeugern29.09.15, Pressemitteilung Dieselrußpartikel gelten für den Menschen als krebserzeugend. Es ist daher notwendig, die innerstädtischen Emissionen kontinuierlich weiter zu senken. Ab Oktober 2015 wird die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt daher im Rahmen immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen für öffentliche Veranstaltungen im Freien sowie bei Ausnahmezulassungen für Bauarbeiten den Einsatz von Partikelfiltern bei mobilen Stromaggregaten als Betreiberpflicht im Sinne des Vermeidungsgebotes festschreiben. Ein Verstoß kann dann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Dieselrußpartikel entstehen nicht nur im Straßenverkehr – auch mobile Stromaggregate stoßen Rußpartikel aus, die in Gesamtbetrachtung das Klima beeinflussen und gesundheitsschädlich sein können. Praxisbezogen kann der Ausstoß krebserzeugender Dieselrußpartikel durch geeignete Partikelminderungssysteme (PMS) erheblich reduziert werden. Mit dem Vermeidungsgebot soll erreicht werden, dass bei den betroffenen Baustellen und großen Veranstaltungen möglichst Strom aus dem Netz verwendet wird, oder – sofern dies nicht möglich ist – Stromerzeuger mit geeigneten Partikelfiltersystemen eingesetzt werden. Mit der Forderung eines geeigneten Partikelminderungssystems beim Einsatz mobiler Stromerzeuger wird dem „Stand der Technik“ Rechnung getragen und vermeidbarer Schadstoffausstoß verringert. Da immissionsschutzrechtliche Genehmigungen und Ausnahmezulassungen auch in bezirklicher Zuständigkeit erteilt werden, empfiehlt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt den Bezirksämtern eine Übernahme dieser Regelung. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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