Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesÄnderungen des Berliner Flächennutzungsplans29.05.15, Pressemitteilung Öffentlichkeitsbeteiligung vom 2. Juni 2015 bis 3. Juli 2015 Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt führt die nächste Öffentlichkeitsbeteiligung zu Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans (FNP Berlin) durch. Die Beteiligung betrifft 12 Änderungsverfahren. Die Änderungen dienen im Wesentlichen dem Ziel, weitere Flächen zu aktivieren und planerisch vorzubereiten, die für den dringend erforderlichen Wohnungsbau in der wachsenden Stadt benötigt werden. Insgesamt weisen diese Flächen ein Potenzial von über 12.000 Wohneinheiten auf. Die größten Potenziale liegen in der Entwicklung des Kurt-Schumacher-Quartiers auf einer Teilfläche des Flughafens Tegel in Reinickendorf sowie der ehemaligen Militärfläche Lichterfelde-Süd. Während des Beteiligungszeitraums können sich Bürgerinnen und Bürger über die Änderungen des Flächennutzungsplans informieren und ihre Stellungnahmen abgeben. Diese sind im weiteren Verfahren mit anderen öffentlichen und privaten Belangen abzuwägen. Die Planänderungen sind vom 2. Juni 2015 bis 3. Juli 2015 ausgelegt in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Dienstgebäude Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin, 2. Etage, Foyer rechts. Einsehbar sind die Unterlagen von Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag bis 18:00 Uhr. Bei Gesprächsbedarf kann unter den Rufnummern 9025 1377 oder 9025-1383 ein Termin vereinbart werden. Auch im Internet ist eine online-Beteiligung möglich unter: Flächennutzungsplan Informationen sind außerdem in den jeweiligen Bezirksämtern bei den dortigen Stadtentwicklungsämtern im Fachbereich Stadtplanung zu erhalten. PressearchivPressestelle
Pressesprecher
Tel.: 030 90139-4040Martin Pallgen Fax: 030 90139-4041 E-Mail: pressestelle@ senstadt.berlin.de Pressearchiv
Pressemitteilungen, die vor dem 01.01.2022 veröffentlicht wurden, liegen im Verantwortungsbereich der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bzw. ihrer Vorgängerbehörden.
Kontakt |