Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesDer Senat von Berlin manipuliert nicht15.05.15, Pressemitteilung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weist Vorwürfe zurück, bei der Erstellung des Mietspiegels 2013 sei manipuliert worden Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weist Vorwürfe des Eigentümerverbandes Haus & Grund zurück, wonach bei der Erstellung des Mietspiegels 2013 manipuliert worden sei. Die Vorwürfe sind in keiner Weise nachvollziehbar. Sie sind frei erfunden und scheinen das Ziel zu haben, den qualifizierten Mietspiegel vor dem Hintergrund der beschlossenen Mietpreisbremse zu demontieren. Sie sind umso verwunderlicher, weil Haus & Grund seit Jahren Mitglied der Arbeitsgruppe ist, die den Mietspiegel 2013 erstellt hat. Der jetzt kritisierte Mietspiegel wurde vom Verband als qualifiziert mitgetragen. Ihn jetzt vor dem Hintergrund veränderter mietenpolitischer Rahmenbedingen als „manipuliert“ zu diffamieren, ist sehr irritierend und unseriös. Das verunglimpft die Arbeit der beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowohl des Senats als auch der Berliner Mieter- und Vermieterverbände. Hintergrund der Vorwürfe ist ein Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg, das dem Mietspiegel 2013 die Qualifizierung abspricht. Es gibt bisher – trotz Befassung mit der Rechtsmaterie - keine Urteile vom Landgericht Berlin oder vom Bundesgerichtshof, die den verschiedenen Berliner Mietspiegeln die Qualifizierung absprechen. Gleichzeitig gibt es vom Amtsgericht Charlottenburg ein Urteil in einem anderen Verfahren, das die Qualifizierung des Mietspiegels 2013 bestätigt. Alle Berliner Mietspiegel werden seit fast 30 Jahren im Rahmen der „Arbeitsgruppe Mietspiegel“ (AG) erstellt. Dies gewährleistet höchste Transparenz und Qualitätssicherung. Alle Entscheidungen zur Vorbereitung, Erstellung und Auswertung werden in der AG besprochen. Dies umfasst sowohl grundlegende Entscheidungen wie die Beschlussfassung zum Text für die europaweite Ausschreibung der Mietspiegel-Erstellung oder die Wahl der Methoden zur Bereinigung der Extremmietwerte. Auch Einzelfragen wie z.B. die Prüfung und Entscheidung zu den Einwendungen zur Wohnlage werden in der AG besprochen. Der AG gehören neben Vertretern von jeweils drei Mieter- und Vermieterverbänden weitere Sachverständige sowie das jeweilige beauftragte wissenschaftliche Institut an. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt moderiert die Erstellung des Mietspiegels im Interesse einer möglichst einvernehmlichen Beschlussfassung. In dieser Zusammensetzung gewährleistet die AG einen umfassenden Sachverstand zu Fragen des Mietrechts und der Wohnungswirtschaft und stellt sicher, dass keinerlei Manipulationen – durch wen auch immer – möglich sind. Der Hauptgeschäftsführer des Eigentümerverbandes Haus & Grund hatte öffentlich erklärt, der Senat habe bei der Erstellung des Mietspiegels 2013 manipuliert, um Vergleichsmieten kleinzurechnen. Dem widersprechen die Expertinnen und Experten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Es ist bei den Berliner Mietspiegeln Praxis – und wird in den Hinweisen der Bundesregierung zur Erstellung von Mietspiegeln auch so empfohlen – dass von den erhobenen Mieten nur eine gewisse Spanne (ortsübliche Mieten) abgebildet wird. Damit wird keinesfalls zum Ausdruck gebracht, dass die außerhalb der Spanne liegenden Mieten Wuchermieten sind, sondern dass sie als nicht üblich in dem jeweiligen Mietspiegelfeld angesehen werden können. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weist außerdem die Behauptung zurück, dass es auch bei der Einteilung in 3 Wohnlagen Manipulationen durch den Senat gegeben hätte. Diese Wohnlageneinteilung besteht von Anfang an; die Erforderlichkeit einer grundlegenden Änderung des Wohnlagesystems wurde bisher durch den Landesverband Haus & Grund nicht vorgebracht. PressearchivPressestelle
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