Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesSicherheit der Kinder hat oberste Priorität10.04.15, Pressemitteilung Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ist die genehmigende Behörde, wenn es um Veranstaltungen auf der westlichen Seite des Brandenburger Tores und auf der Straße des 17. Juni geht. Bei der Frage, ob eine Veranstaltung an diesem Ort genehmigt werden kann oder nicht, stützt sich die Verwaltung auf die Einschätzung der zuständigen Sicherheitsstellen wie Polizei oder Feuerwehr. Im aktuellen Fall des Nisan Kinderfestes haben die Sicherheitsstellen das Sicherheitskonzept des Veranstalters als nicht ausreichend bewertet. Dieser Einschätzung muss die Genehmigungsbehörde folgen. Gerade weil uns das Wohl der Kinder am Herzen liegt, müssen wir alles nur Erdenkliche tun, um deren Sicherheit zu gewährleisten. Die Vorkehrungen dafür muss der Veranstalter erbringen. Wenn die Polizei Nachbesserungen am Sicherheitskonzept fordert, steht der Veranstalter in der Pflicht, dem nachzukommen. Tut er dies nicht, können wir die Veranstaltung weiterhin nicht genehmigen. Es geht nicht darum, das Nisan Kinderfest zu verhindern, sondern darum, die größtmögliche Sicherheit für die Kinder sowie die erwachsenen Besucher zu erreichen. PressearchivPressestelle
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