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Presse und AktuellesAmtliche Kostenschätzung beziffert die Kosten für Mietenvolksentscheid auf 3,3 Mrd. Euro10.04.15, Pressemitteilung Das Berliner Abstimmungsgesetz schreibt bei Volksbegehren eine amtliche Kostenschätzung vor, mit der die finanziellen Auswirkungen der geforderten Maßnahmen auf den Berliner Landeshaushalt beziffert werden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat am 9. April 2015 der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport die amtliche Kostenschätzung für das Volksbegehren zum Mietenvolksentscheid übermittelt. Die finanziellen Auswirkungen auf den Berliner Landeshaushalt liegen für den Zeitraum des frühestmöglichen Inkrafttretens des Gesetzes am 1. Januar 2017 bis zum Jahr 2021 bei 3,281 Mrd. Euro. Für das Jahr 2017 ergibt die Kostenschätzung einen Betrag von 791,3 Mio. Euro. Diese Summen beziffern die Kosten der in den ersten fünf Jahren voraussichtlich wesentlichen haushaltsrelevanten Maßnahmen, die von der Initiative „Mietenvolksentscheid e.V. i.G.“ in ihrem Gesetzentwurf gefordert werden. Im Einzelnen sind dies:
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