Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesDas Pflanzenschutzamt Berlin informiert: Unkrautvernichtungsmittel sind auf befestigten Flächen tabu!10.04.15, Pressemitteilung Alle Jahre wieder im Frühling sprießt das Grün auch auf befestigten Flächen wie Wegen und Plätzen in Wohnanlagen, Hofflächen, Parkplätzen und Garageneinfahrten. Diese Spontanvegetation wird als Unkraut, Wildkraut oder Beikraut bezeichnet. In Baumärkten und Gartenfachgeschäften werden jetzt wieder zahlreiche Unkrautvernichtungsmittel, Herbizide, angeboten, deren Anwendung allerdings auf vielen Flächen grundsätzlich verboten ist. Werden Anwender vom Pflanzenschutzamt ermittelt, drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 EUR. Pflanzenschutzmittel dürfen ausschließlich auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewandt werden. Die jedem Produkt beiliegende Gebrauchs-anleitung schreibt genau vor, wo, wann, in welcher Aufwandmenge, wie oft und was bei der Anwendung zum Schutz von Mensch, Tier und Naturhaushalt zu beachten ist. Grund für diese Anwendungsverbote von Unkrautvernichtungsmitteln auf befestigten Flächen ist der vorbeugende Gewässerschutz. Werden solche Mittel gespritzt, gesprüht oder gegossen, verbleiben sie zwar zunächst dort auf der Fläche. Spätestens der nächste Regenschauer kann die Wirkstoffe wegspülen. Meist gelangen sie über Gully oder eine Drainage in die Kanalisation und damit trotz Kläranlage in den Wasserkreislauf. Auf diese Weise besteht ein Risiko für die Umwelt, die Gewässer und für unser Trinkwasser. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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