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Presse und AktuellesAusbau der Hauptstraße von Markgrafendamm bis Karlshorster Straße12.01.15, Pressemitteilung Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses Auf der in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg gelegenen Hauptstraße konzentrieren sich die Verkehrsströme aus Rummelsburg, Karlshorst, Oberschöneweide und Köpenick, die in Richtung östliche Innenstadt führen. Gleichzeitig werden durch die Hauptstraße das Entwicklungsgebiet Rummelsburger Bucht und die Gewerbegebiete am Markgrafendamm sowie in Rummelsburg erschlossen. Um Engpässe zu beseitigen und die verkehrliche Leistungsfähigkeit zu erhöhen, hat das Land Berlin den 4 streifigen Ausbau der Hauptstraße zwischen dem Markgrafendamm und der Karlshorster Straße beschlossen. Außerdem sollen separate Radfahrstreifen und attraktive Gehwege angelegt werden. Über die Hauptstraße erreicht man schließlich auch den künftigen Regional- und S-Bahnhof Ostkreuz. Die Umgestaltung von dessen Vorplätzen wird gerade unter Einbeziehung der breiten Öffentlichkeit vorbereitet. Für den Ausbau der Hauptstraße hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. In dessen Rahmen sind zunächst die Planfeststellungsunterlagen ausgelegt worden und die Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. In der Planfeststellung wurden alle öffentlichen und privaten Belange, die von dem Vorhaben berührt werden, sowie alle planerischen Probleme und rechtlichen Fragen umfassend berücksichtigt. Am 28.11.2014 wurde der Planfeststellungsbeschluss erlassen. Der Planfeststellungsbeschluss wird in der Zeit vom 12.01.2015 bis einschließlich 26.01.2015 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Am Köllnischen Park 3 Raum R 416 (Nebengebäude Rungestraße) 10179 Berlin ausgelegt. Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 14 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 9025-1552 oder 9025-1429 auch außerhalb dieser Zeiten möglich. Die ausgelegten Unterlagen können darüber hinaus auch im Internet eingesehen werden: Planfeststellungsbeschluss Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss allen Betroffenen gegenüber als zugestellt. Der Planfeststellungsbeschluss ist bestandskräftig, wenn innerhalb eines Monats nach Ende der Auslegung, also bis zum 26.02.2015 keine Klagen erhoben werden. PressearchivPressestelle
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