Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesWichtiges Ergebnis der Senatsklausur am 8. Januar 201509.01.15, Pressemitteilung Berlin wird 2015 eine Verordnung zur Genehmigung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einführen. Der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, Andreas Geisel, zeigt sich am Tag nach der Senatsklausur zufrieden mit den erzielten Ergebnissen, vor allem mit denen zur Mietenpolitik: "Mit dem Umwandlungsverbot haben wir endlich ein weiteres mietenpolitisches Instrument, das uns hilft, Berliner Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung und steigenden Mieten zu schützen. Es ist sinnvoll und wichtig, in der wachsenden Stadt Berlin dafür zu sorgen, dass die Menschen Sicherheit über ihre Wohnsituation bekommen." In den letzten Jahren gab es in Berlin eine deutliche Steigerung der Umwandlungen. Mittlerweile nähert sich die jährliche Umwandlungsquote 10.000 Wohnungen an. Mit der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geht häufig eine Entmietung der Häuser einher mit anschließender teurer Modernisierung. Damit wird der Ausstattungsstandard der Wohnungen oft auf ein überdurchschnittliches Niveau angehoben. In den meisten Fällen werden umgewandelte Wohnungen weiterhin als Mietwohnungen angeboten und nicht von den Erwerbern selbst genutzt. Die Mieten dieser Wohnungen liegen deutlich höher als bei nicht umgewandelten Wohnungen. Die Umwandlung führt damit oft zur Veränderung der bisherigen Gebietsbevölkerung. Die Umwandlungsverordnung bietet die Chance, in den von den Bezirken mit Rechtsverordnungen ausgewiesenen sozialen Erhaltungsgebieten, den "Milieuschutzgebieten", wirksam zu unterstützen. Künftig wird für Wohnungen in diesen Stadtvierteln, in denen zurzeit rund 300.000 Berlinerinnen und Berliner leben geprüft, ob eine Umwandlung genehmigt werden kann. Geplant ist, dem Senat Anfang März die Umwandlungsverordnung zum Beschluss vorzulegen. PressearchivPressestelle
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