Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesBerliner Schallschutzfensterprogramm04.03.14, Pressemitteilung Anträge können ab sofort bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gestellt werden. Kontakt Herr Bauer - Tel. 030 9025 2354 Herr Kaptain - Tel. 030 9025 2323 Der Staatssekretär für Verkehr und Umwelt Christian Gaebler: "Das Berliner Schallschutzfensterprogramm ist Teil des zur Zeit öffentlich ausliegenden Entwurfs zum Lärmaktionsplan 2013-2018. Überall dort, wo auch künftig die Schwellenwerte des Lärmaktionsplans überschritten werden (tagsüber 70 Dezibel oder nachts 60 Dezibel), kommen passive Maßnahmen wie die Verbesserung der Schalldämmung der Fenster in Betracht. In den Jahren 2014 und 2015 kann der Einbau von Schallschutzfenstern in Wohngebäuden in besonders vom Verkehrslärm belasteten Straßen finanziell gefördert werden." Die Lärmaktionsplanung verfolgt vorrangig das Ziel Lärmminderung durch Verkehrsplanung und -steuerung, Fahrbahnsanierungen oder andere Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes zu erreichen. Damit wird nicht nur der Wohnraum geschützt sondern auch die Aufenthaltsqualität im Freien erhöht. Doch aktiver Schallschutz ist nicht an allen Straßen möglich. Oft gibt es keine Möglichkeiten den Verkehr anders zu lenken oder andere Maßnahmen durchzuführen, z. B. an solchen Straßen wie der Berliner Allee oder den Tempelhofer Damm. Für Wohngebäude an sehr lauten Straßen und Schienenwegen der BVG (soweit oberirdisch), an denen in den nächsten Jahren keine aktiven Maßnahmen zur Lärmminderung ergriffen werden können, hat das Land Berlin deshalb ab 2014 ein Schallschutzfensterprogramm aufgelegt. Denn meist sind es die Fenster, über die der Verkehrslärm in die Wohnungen eindringt. Die für laute Hauptstraßen geeigneten Fenster (Schallschutzklasse 4 bzw. 5 der VDI-Richtlinie 2719) haben ein Schalldämmmaß von mehr als 40 Dezibel. Zum Vergleich: Alte Fenster ohne Dichtungen erreichen nur eine Dämmung von 20 bis 25 Dezibel. Dieser Unterschied wird im geschützten Wohnraum als eine Lärmreduzierung auf etwa ein Viertel empfunden. Gefördert wird der Einbau von Schallschutzfenstern, -außentüren und Zusatzeinrichtungen wie schallgedämmten Lüftungsanlagen. Ausgenommen von der Förderung sind Anrainer von Autobahnen und Schienenwegen, für die bereits Bundesprogramme zur Lärmsanierung bestehen. Der Förderbetrag beträgt bei Fenstern und Türen (ggf. inkl. Rollladenkasten) 250 Euro je m² Einbaufläche für die Schallschutzklasse 4 und 350 Euro je m² Einbaufläche für die Schallschutzklasse 5. Lüftungseinrichtungen können mit einer Pauschale von jeweils 250 Euro pro Raum gefördert werden. Die Förderung ist auf max. 90 % der nachgewiesenen und anerkannten Aufwendungen und ferner auf 6.000 Euro pro Wohnung begrenzt. Sämtliche Arbeiten sind fachgerecht auszuführen. Die Förderung erfolgt freiwillig nach Maßgabe der vorhandenen Haushaltsmittel und ist schriftlich bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – IX C 3, Brückenstraße 6, 10179 Berlin zu beantragen. Wichtige Informationen und die Antragsunterlagen finden Interessierte auch unter PressearchivPressestelle
Pressesprecher
Tel.: 030 90139-4040Martin Pallgen Fax: 030 90139-4041 E-Mail: pressestelle@ senstadt.berlin.de Pressearchiv
Pressemitteilungen, die vor dem 01.01.2022 veröffentlicht wurden, liegen im Verantwortungsbereich der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bzw. ihrer Vorgängerbehörden.
Kontakt |