Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesWeg frei für das Bauvorhaben Verlängerung der Bundesautobahn A 100, 16. Bauabschnitt03.02.14, Pressemitteilung Das Grundstück Neuköllnische Allee 33 wird für die beginnenden Bauarbeiten der Autobahn A 100, 16. Bauabschnitt zwingend benötigt. Eine Einigung mit dem Grundstückseigentümer und dem Mieter über den Erwerb des Grundstücks konnte nicht erzielt werden. Nach der Zurückweisung der Anträge des Grundstückseigentümers und des Mieters der Neuköllnischen Allee 33 auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Entscheidung der Enteignungsbehörde durch das Verwaltungsgericht, hat auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Beschwerden zurückgewiesen. Die Rechtmäßigkeit des Vollzugs der Vollstreckungsmaßnahme ist gerichtlich bestätigt, da auch der weitere vorläufige Rechtsschutz vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen wurde. Auf dieser Grundlage wurde heute der Besitzeinweisungsbeschluss der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt umgesetzt. Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, hat heute das Grundstück in Besitz genommen und alle sich unberechtigt dort aufhaltende Menschen aufgefordert, das Grundstück zu verlassen. Die unverzügliche Inbesitznahme des Grundstücks ist dringend geboten, um die Weiterführung der Bauarbeiten zu ermöglichen und erhebliche Nachteile und finanzielle Schäden zu vermeiden. Das Grundstück liegt zum Teil in der Trasse der künftigen Autobahnführung. Das Grundstück und die Lagerhalle wurde inzwischen übergeben. Durch die Polizei werden die sich inzwischen unberechtigt auf den Bäumen aufhaltenden Aktivisten zum Verlassen des Baumhauses gezwungen. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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