Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesGeänderte Sperrung der Freybrücke für den LKW-Verkehr17.01.14, Pressemitteilung Der Bauwerkszustand der 100 Jahre alten Freybrücke, die im Zuge der Heerstraße (Bundesstraße 2 und 5) die Untere Havel Wasserstraße (UHW) in Berlin Spandau überquert und die Stadtbezirke Spandau und Charlottenburg-Wilmersdorf miteinander verbindet, wurde im Rahmen von Brückenprüfungen als "nicht mehr ausreichend" eingestuft. Lastbeschränkungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen mussten deshalb bereits angeordnet werden. Die Brücke soll durch einen Neubau ersetzt werden. Zurzeit laufen die Arbeiten für die Errichtung einer Behelfsbrücke, um den Fahrzeugverkehr während des Neubaus aufrecht zu halten. Die alte Brückenkonstruktion wird aufgrund des Bauwerkszustandes ständig überwacht. Hierbei sind Anfang der Woche Setzungen an der stark geschädigten Altkonstruktion erkennbar geworden. Aus Sicherheitsgründen wurde bis zu einer erneuten Untersuchung der Brückenkonstruktion zunächst eine Befahrung mit LKW in beiden Richtungen verboten. Untersuchungen des Haupttragwerkes der alten Brückenkonstruktion durch einen Prüfingenieur und sofort ausgeführte Notunterstützungsmaßnahmen ermöglichen nunmehr die Freigabe der Brücke für Fahrzeuge bis 18 t zulässiges Gesamtgewicht in einer Spur je Richtung. Zusätzlich werden im Laufe der Nacht Umleitungsstrecken für Fahrzeuge über 18 t zulässiges Gesamtgewicht ausgeschildert, da die Behelfsbrücke nicht vor Sommer 2014 zur Verfügung stehen wird. Die tägliche Überwachung des Bauwerks wird fortgesetzt. Die Einhaltung der Gewichtsbeschränkung wird durch die Polizei ständig kontrolliert. Sollten wiederholt Verstöße gegen die ausgeschilderte Beschränkung festgestellt werden, muss die Brücke unter Umständen voll gesperrt werden. Wir bitten daher dringend die Lastbeschränkungen zu beachten. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
Pressesprecher
Tel.: 030 90139-4040Martin Pallgen Fax: 030 90139-4041 E-Mail: pressestelle@ senstadt.berlin.de Pressearchiv
Pressemitteilungen, die vor dem 01.01.2022 veröffentlicht wurden, liegen im Verantwortungsbereich der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bzw. ihrer Vorgängerbehörden.
Kontakt |