Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesDie 81. Umweltministerkonferenz in Erfurt hat auf Initiative Berlins Maßgaben für die Einschränkung der Luftbelastung durch Baumaschinen beschlossen15.11.13, Pressemitteilung Berlin verfolgt seit Jahren eine ambitionierte Luftreinhaltepolitik. Dazu gehörte nicht nur die Einführung der Umweltzone im Jahr 2008 und die Fortschreibung des Luftreinhalteplans, sondern auch eine Vielzahl von konkreten Maßnahmen, um die Partikelemissionen von Maschinen und Geräten sowie KfZ einzuschränken. Die Fortschreibung des Berliner Luftreinhalteplans sieht deswegen auch den Einsatz von Baumaschinen auf öffentlichen Baustellen vor, die anspruchsvollen Emissionskriterien genügen. Ebenso verlangt die Berliner Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung und Umwelt ab 2014 für Baumaschinen, die nicht dem neuesten Standard entsprechen, eine Nachrüstung mit wirksamen Partikelfiltern. Grundlage ist die Erprobung entsprechender Technik innerhalb eines Pilotprojekts. Berlin tritt entsprechend für eine Einführung bundesweiter Vorgaben zur Nachrüstung von Baumaschinen ein. Auf Vorschlag Berlins und der Landesarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz ist auf der 81. Umweltministerkonferenz ein Beschluss zu einem bundeseinheitlichen Vorgehen mit bundesweit geltenden Kriterien für den Einsatz emissionsarmer Baumaschinen gefasst worden. Danach wird die Bundesregierung u.a. gebeten, sich bei den bevorstehenden Verhandlungen zur Revision der Europäischen Richtlinie zu mobilen Maschinen und Geräten 97/68/EG für anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte für Partikelmasse und Stickoxide einzusetzen. Bis dahin werden die Maßnahmen, die Berlin als Vorreiter getroffen hat, zur Anwendung auch in anderen Ländern empfohlen. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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