Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesSenator Müller begrüßt Urteil zum Weiterbau der A 10010.10.12, Pressemitteilung Ab heute besteht Baurecht. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig kann mit dem Weiterbau der A 100 vom Autobahndreieck Neukölln bis zur Anschlussstelle Am Treptower Park begonnen werden. Der Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Michael Müller: "Ich freue mich, dass mit dieser Entscheidung der wichtige Ausbau der Berliner Verkehrsinfrastruktur vorangehen kann. Dieses Projekt ist für das Land Berlin von besonderer Bedeutung. Der neue Abschnitt überwindet die Verkehrsbarriere zwischen Treptow und Neukölln. Der Weiterbau wird zu einer Bündelung der Verkehre und somit zu einer nachhaltigen Entlastung von Anwohnerstraßen führen. Der Wirtschaftsverkehr wird erleichtert und die Gewerbegebiete in den östlichen Bezirken werden besser an das Autobahnnetz angebunden. Auch für die Anbindung des Berliner Nordostens an den künftigen Flughafen Berlin Brandenburg ist die Verlängerung der A 100 unverzichtbar." Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil bestätigt, dass die Abwägung zwischen den öffentlichen Interessen für den Bau der Autobahn und den Belangen der vom Autobahnbau Betroffenen im Planfeststellungsbeschluss im Wesentlichen korrekt erfolgt ist. Einzelne Kläger (Beermannstraße/Kiefholzstraße) sind hinsichtlich der Ansprüche auf Schallschutz erneut zu bescheiden. Bereits Ende dieses Jahres wird mit den bauvorbereitenden Arbeiten begonnen: geplant ist zunächst die Abräumung von bereits aufgegebenen Kleingartenkolonien und dann nachfolgend der Abriss von bereits leerstehenden Objekten wie das alte Hütter-Möbelhaus an der Grenzallee oder das Magna-Gelände an der Sonnenallee. Diese Bauvorbereitungsarbeiten werden selbstverständlich unter Beachtung der umweltrelevanten Belange durchgeführt. Der Baubeginn der Ingenieurbauwerke ist vom Land Berlin für Sommer 2013 geplant. Vorher erfolgt mit der für den März vorgesehenen endgültigen Aufnahme in den Haushalt des Bundes die Absicherung des gesamten Projekts. Von einer Aufnahme in den Haushalt 2013 ist auszugehen, da die Maßnahme mit einem Nutzen-Kosten-Faktor von über 3 (der Nutzen ist 3 mal höher als die Kosten) die besondere Bedeutung für das Bundesautobahnnetz unterstreicht. Die in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht angekündigten Änderungen am Planfeststellungsbeschluss werden vom Land Berlin als kurzfristig umsetzbar eingestuft. Der zwischenzeitliche Erhalt der beiden Wohnhäuser in der Beermannstraße führt zu Minderkosten bei der Umsetzung des anstehenden 16. Bauabschnittes. Erst bei einer derzeit noch nicht terminierten Fortführung der BAB A 100 bis zur Frankfurter Allee müsste die ursprüngliche Planung wieder aufgenommen werden. PressearchivPressestelle
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