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Presse und AktuellesModellhafte Förderung von Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen kleiner und mittlerer Unternehmen aus dem Umweltentlastungsprogramm II13.07.12, Pressemitteilung Durch das Berliner Umweltentlastungsprogramm (UEP II) werden jetzt erstmals kleine und mittlere Unternehmen befristet gefördert, die Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Mini-KWK-Anlagen) betreiben. Mit diesen Anlagen wird durch die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Heizwärme gegenüber konventionellen Heizungsanlagen bis zu 30 % der zum Einsatz kommenden Primärenergie eingespart. Im Rahmen der Förderung von öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen konnten bereits 23 Anlagen in Kitas und Schulen sowie an Feuerwehr-, Polizei und JVA-Standorten modellhaft installiert werden. Die Gesamtinvestitionen betrugen rd. 4,06 Mio. bei einem Fördermitteleinsatz von rd. 2,82 Mio. . Damit konnte der Primärenergiebedarf der Institutionen um 7.100 MWh/a reduziert und der CO2-Ausstoß um 2.500 t/a gesenkt werden. Für die Modellförderung in kleinen und mittleren Berliner Unternehmen werden 1 Mio. Fördermittel aus dem UEP II durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung gestellt. Damit wird ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, um im Sinne der KWK Modellstadt Berlin diese Technik auch im gewerblichen Bereich weiter auszubauen. Bei einer Förderquote von 30 bis 40 % inklusive Investitionszulage (effektive Förderquote 30 bis 25 %) ergibt sich mit den Eigenmitteln der geförderten Unternehmen ein Gesamtbudget von ca. 3,5 Mio. . Damit können insgesamt je nach Anlagengröße etwa 20 Mini-KWK-Anlagen gefördert werden. Ein Viertel der Fördermittel wird für Anlagen im sogenannten Biopool bereitgestellt, die mit Biogas oder Holz/Holzpellets betrieben werden. An die förderfähigen Anlagen werden besondere technische Anforderungen gestellt. So werden beispielsweise nur emissionsarme Anlagen berücksichtigt und der Leistungsbereich der Anlagen selbst wird auf 20 bis max. 50 kWel begrenzt. Die Anträge sind bis spätestens zum 30. November 2012 beim Programmträger, der B.&S.U.mbH, einzureichen. Können die bereitgestellten Fördermittel bis zum 30.11.2012 nicht vollständig gebunden werden, erfolgt die Freigabe der verbliebenen Mittel zur Realisierung von Mini-KWK-Anlagen in öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen. Entsprechende Informationen werden dann auf der UEP II-Homepage ab Dezember 2012 veröffentlicht. Alle Informationen und Antragsformulare erhalten Sie unter: www.uep-berlin.de PressearchivPressestelle
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