Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesNach dem ersten Schnee: Wichtige Hinweise zur Schnee- und Eisbeseitigung auf Berliner Gehwegen31.01.12, Pressemitteilung In Berlin sind neben der Berliner Stadtreinigung (BSR) vor allem die Anlieger öffentlicher Straßen für die Schnee- und Eisbeseitigung auf den Berliner Gehwegen verantwortlich. Mit dem ersten Schneefall veröffentlicht die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einige Hinweise zu den Pflichten der Schnee- und Eisbeseitigung. Allgemeine InformationenRechtliche Zuständigkeiten von Anliegern und Informationen zum Umfang der Räum- und Streupflicht auf Berliner Gehwegen finden Sie unterEinsatz von Streusalz auf Grundstücken und Gehwegen ist verbotenIn Berlin gilt: Kein Streusalz zur Schnee- und Eisbeseitigung! Und das aus gutem Grund: Streusalz ist für viele Pflanzen, vor allem für die Berliner Straßenbäume äußerst schädlich. Durch Salze wird der Wasserhaushalt beeinträchtigt, das Wurzelwachstum vermindert und lebenswichtige Nährstoffe verdrängt. Streusalz wird nicht abgebaut, sondern reichert sich im Boden an. Es wird von den Bäumen über die Wurzeln aufgenommen und bis in die Blätter transportiert. Dort ruft es Verfärbungen der Blätter, Absterbeerscheinungen am Blattrand und vorzeitigen Blattfall hervor. Bei empfindlichen Baumarten wie Ahorn, Linde und Rosskastanie bewirken langfristige Salzbelastungen schüttere Kronen und langsames Absterben der Bäume. Die Ausbringung von Streusalz auf Privatgrundstücken und Gehwegen ist in Berlin deshalb grundsätzlich verboten.Umweltsenator Michael Müller: "Berlin hat rund 436.000 Straßenbäume. Sie prägen das Bild unserer Stadt, machen die Stadt lebenswert und grün und verbessern unser Wohnumfeld und unsere Umwelt. Deshalb schützen wir die Berliner Straßenbäume vor den schädlichen Auswirkungen von Tausalzen. Wir appellieren an alle Berlinerinnen und Berliner: Beseitigen Sie Schnee und Eis auf Gehwegen und Grundstücken mit Besen, Schneeschaufel und Hacke, oder bekämpfen Sie Glätte mit salzfreien, abstumpfenden Streumitteln wie Sand, Kies oder Sägespänen. Streusalz ist aus gutem Grund verboten!" Allein die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) darf in bestimmten Straßenabschnitten und bei entsprechenden Wetterlagen Streusalz verwenden. Nach dem Straßenreinigungsgesetz bzw. Naturschutzgesetz kann jeder andere Einsatz von Auftaumitteln (z. B. auf Gehwegen) mit entsprechend hohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Kartographische Darstellung notwendiger Winterdienstmaßnahmen auf GehsteigenBerliner Bürgerinnen und Bürger können sich auf den Internetseite der Senatsverwaltung unter informieren, in welcher Mindestbreite 3 Meter, 1,5 Meter oder 1 Meter auf den Gehwegen vor ihren Grundstücken Winterdienstmaßnahmen durchzuführen sind. In der kartographischen Darstellung sind die Reinigungsklassen straßengenau ablesbar und können dem entsprechend gegenüber gewerblichen Winterdiensten beauftragt werden.PressearchivPressestelle
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