Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesErneut 25-Millionen-Euro-Sonderprogramm für die Beseitigung von Schlaglöchern beschlossen (Mit Bezirksanteilen in Prozent)22.02.11, Pressemitteilung Wie im vergangenen Jahr hat der Senat ein Sonderprogramm zur Beseitigung der winterbedingten Straßenschäden aufgelegt: Zusätzlich zu den 30 Mio. , die die Bezirke 2011 für Straßeninstandhaltung erhalten, werden weitere 25 Mio. zur Verfügung gestellt. Damit soll die Beseitigung der vielen Schlaglöcher, die durch den harten Winter entstanden sind, beschleunigt werden. Das hat der Senat heute auf Vorlage von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer heute beschlossen. Im letzen Jahr wurden ebenfalls 25 Mio. extra an die Bezirke vergeben, die bis Jahresende verbaut worden waren. Senatorin Junge-Reyer: "Die Extramittel im vergangenen Jahr haben schnell Wirkung gezeigt. Der Straßenzustand hat sich dadurch nachhaltig verbessert. Da dieser Winter aber wieder extrem niedrige Temperaturen hatte, müssen wir noch einmal zusätzlich investieren. Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, wieder Geld in die Hand zu nehmen, um die Winterschäden auch in diesem Jahr möglichst zügig zu beseitigen. Ab 2012 möchte ich eine Verstetigung höherer Investitionen in die Sanierung der Berliner Straßen. Darüber hinaus will ich durch eine weiter verbesserte Baustellenkoordination in Zusammenarbeit mit der IHK und den Leitungsverwaltungen eine zusätzliche Beschleunigung der Sanierungsmaßnahmen erreichen, um die Verkehrsbehinderung spürbar zu reduzieren." Wie bereits im Jahr zuvor werden wir 15 Mio. nach dem Straßenanteil auf die Bezirke verteilen. Die restlichen 10 Mio. Zusatzmittel werden wieder direkt vom Senat nach Dringlichkeit vergeben. Die Bezirke haben damit den nötigen finanziellen Handlungsrahmen, um die Schäden zügig zu beheben. Die Bereitstellung der zusätzlichen Mittel wird mit der Auflage erfolgen, dass die in den Bezirkshaushalten für 2011 bisher eingestellten Mittel für die Straßenbauunterhaltung auch tatsächlich vollständig für diesen Zweck eingesetzt werden. Die Umsetzung der Maßnahmen sofort nach Ende der Frostperiode soll von den Bezirken schnellstmöglich vorbereitet und von den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und für Finanzen begleitet werden.
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