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Presse und AktuellesKlage gegen Ausbau der Invalidenstraße abgewiesen - Bauarbeiten können im März beginnen22.12.10, Pressemitteilung Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 15. Januar 2010 für den Straßenausbau und Straßenbahnneubau in der Invalidenstraße (Verkehrsverbindung Nordbahnhof - Hauptbahnhof) abgewiesen. Das Verwaltungsgericht hält den Planfeststellungsbeschluss für rechtmäßig und sieht in den mit der Straßen- und Straßenbahnbaumaßnahme verbundenen Auswirkungen durch die gleichzeitig festgesetzten Schutzmaßnahmen keine Rechtsverletzungen von Betroffenen. Für den in den nächsten Jahren an Attraktivität gewinnenden Stadtraum zwischen Hauptbahnhof und Nordbahnhof wird mit dem nun beginnenden Ausbau der Invalidenstraße die verkehrliche Situation verbessert. Ingeborg Junge-Reyer: "Ich freue mich, dass dieses wichtige Verkehrsprojekt nun umgesetzt werden kann. Das Urteil bestätigt die umfassende richtige Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange für den Umbau der Invalidenstraße im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Anwohner und Gewerbetreibenden werden im Umfeld der Invalidenstraße bessere Radverkehrsanlagen, mehr Sicherheit und bessere Querungsmöglichkeiten haben und der Hauptbahnhof ist zukünftig noch besser mit der Straßenbahn zu erreichen." Die Baumaßnahme wird im Frühjahr 2011 mit Leitungsarbeiten der Wasserbetriebe beginnen und anschließend mit den Arbeiten der BVG zu der Straßenbahn und den Straßenbauarbeiten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung fortgesetzt. Nach 2 Jahren Bauzeit soll die umgebaute Invalidenstraße und die Straßenbahntrasse der Öffentlichkeit zur Nutzung übergeben werden. Derzeit erfolgt das Verfahren zur EU-weiten Vergabe der Leistungen für Straße, Straßenbahn und Leitungsarbeiten. Der Verkehr auf der Invalidenstraße wird während der gesamten Bauzeit eingeschränkt aufrechterhalten und bedingt dadurch aufwändige Abstimmung unter allen Projektbeteiligten. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig, die Kläger können dagegen das Rechtsmittel der Berufung beantragen. PressearchivPressestelle
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