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Presse und AktuellesZehnjährige Übergangsfrist des Parkausweises für Schwerbehinderte läuft in Kürze aus28.09.10, Pressemitteilung Mit Einführung des EU-Parkausweises für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie für blinde Menschen wurde für den bis dahin ausgestellten Parkausweis eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2010 bewilligt. Dieser "alte" (dunkelblaue) Parkausweis für Schwerbehinderte verliert nach nunmehr zehnjähriger Übergangsfrist seine Gültigkeit. Dies gilt auch für unbefristet erteilte Parkausweise. Wer noch im Besitz eines solchen Ausweises ist, sollte ihn rechtzeitig gegen einen neuen EU-Parkausweis umtauschen, da er ab 1. Januar 2011 nicht mehr anerkannt wird. Der Umtausch ist gebührenfrei. Für Auskünfte und Fragen sind die Straßenverkehrsbehörden der Bezirke zuständig. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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