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Presse und AktuellesArbeiten für den Berliner Mietspiegel 2011 beginnen03.03.10, Pressemitteilung Der Berliner Mietspiegel wird alle zwei Jahre der Marktentwicklung angepasst. Im Mai 2011 soll ein neuer qualifizierter Mietspiegel für Berlin veröffentlicht werden. Als rechtssicheres Instrument gibt er den Berlinerinnen und Berlinern einen wissenschaftlich abgesicherten Überblick über die ortsüblichen Vergleichsmieten in der Stadt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat das Institut F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH Hamburg nach vorheriger europaweiter Ausschreibung mit der Mietspiegelerstellung 2011 beauftragt. F+B hat als unabhängiges Forschungs- und Beratungsinstitut in der Vergangenheit u. a. eine Reihe von Mietspiegeln für andere Städte erstellt. Die Prüfung der Aktualität der bisherigen Wohnlageneinstufungen muss vor der Erhebung der Daten zum Mietspiegel (Beginn: September 2010) abgeschlossen sein, um alle Wohnungen bei der Erhebung der festgelegten adressscharfen Wohnlage zuordnen zu können. Daher können nur die Wohnlagekritiken, die bis 31. März 2010 vorliegen, für die Wohnlagenaktualisierung zum Mietspiegel 2011 berücksichtigt werden. Wohnlagekritiken, die nach diesem Datum vorgetragen werden, können nicht mehr in die Aktualisierung der Wohnlage mit einfließen. Die Überarbeitungswünsche werden von dem beauftragten Institut und der Arbeitsgruppe Mietspiegel geprüft. Die Arbeitsgruppe Mietspiegel setzt sich insbesondere aus Vertreterinnen und Vertretern der Mieter- und Vermieterverbände, Mietpreissachverständigen, einer Vorsitzenden Richterin am Landgericht a. D. und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zusammen. Die begründeten Anträge von Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern auf Überprüfung der Wohnlageausweisung sind schriftlich an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Frau Simon - IV A 38 -, Württembergische Str. 6, 10707 Berlin zu richten. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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