Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesAußenstarterlaubnis für drei Flugzeuge auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof17.11.08, Pressemitteilung Die drei sich noch auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Tempelhof befindlichen Flugzeuge dürfen starten. Die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg wird eine entsprechende Außenstarterlaubnis erteilen. Die drei Flugzeuge konnten am 30.10.2008, dem letzten Betriebstag des Flughafens Tempelhof, wegen ungünstiger Wetterbedingungen nicht starten. Da die Betriebsgenehmigung des Flughafens Tempelhof mit Ablauf des 30.10.2008 endete, musste ein Start von dem Flughafengelände gesondert beantragt und genehmigt werden. Ebenfalls erforderlich war, dass die Eigentümer des Geländes, der Bund und das Land Berlin, ihre Zustimmung zu den jeweiligen Außenstarts erteilen. Nachdem die Zustimmung der Eigentümer des Geländes vorliegt, kann die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg nunmehr die Außenstarterlaubnis erteilen. Dabei wird für jedes der drei Flugzeuge gesondert eine Außenstarterlaubnis erteilt, wobei die jeweiligen Starts durch die Flugzeugführer so zu koordinieren sind, dass alle drei Außenstarts in unmittelbar aufeinanderfolgenden zeitlichen Abständen erfolgen. Die zeitlich aufeinander abgestimmten Außenstarts der drei Flugzeuge haben dabei innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens zu erfolgen. Der Erlaubnisbescheid wird insoweit bestimmen, dass Außenstarts nur in der Zeit von Montag bis Freitag, jeweils von 08:00 Uhr bis Sonnenuntergang möglich sind. Zudem müssen die jeweiligen Flugzeugführer, nachdem sie sich auf einen gemeinsamen Termin für den Außenstart verständigt haben, diesen der Erlaubnisbehörde mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Start anzeigen. PressearchivPressestelle
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