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Presse und AktuellesLetzter Flug in Tempelhof - Genehmigung der Luftfahrtbehörde19.09.08, Pressemitteilung Bei der Obersten Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde liegen Anträge zur Durchführung der letzten Flugbewegungen auf dem Flughafen Berlin-Tempelhof (THF) vor, die jetzt entschieden wurden. So hatten sowohl die Deutsche Lufthansa Berlin-Stiftung (DLSB) als auch die Air Berlin Service GmbH beantragt vom Flughafen Berlin-Tempelhof am 30.10.2008 nach 22.00 Uhr zu starten bzw. zu landen. Diese Genehmigungen hat die Behörde heute erteilt. Der Flughafen Berlin-Tempelhof stellt am 31.10.2008 0.00 Uhr seinen Flugbetrieb ein. Nach den gültigen Betriebsbeschränkungen für den Flughafen Berlin-Tempelhof findet Flugbetrieb bis 22.00 Uhr (Ortszeit) statt. Der letzte reguläre Flug innerhalb der Betriebszeit ist um 21.50 Uhr mit der Cirrus nach Mannheim geplant. Außerhalb der Betriebsbeschränkungen kann die Luftfahrtbehörde Ausnahmen zulassen. Die DLBS erhält für den 30.10.2008 die Genehmigung für eine Landung um 22.15 Uhr und einen Start um 23.55 Uhr. Diese Flüge werden mit einer Ju 52 durchgeführt. Die Air Service Berlin GmbH kann mit ihrem Rosinenbomber DC 3 am 30.10. um 23.55 Uhr starten. Welcher der beiden Flüge tatsächlich zuletzt startet, wird am 30. Oktober 2008 per Losverfahren entschieden. Die der DLSB gehörende Ju 52 trägt seit ihrer Wiederinbetriebnahme im Jahr 1986 den Namen Berlin-Tempelhof, um die Verbindung der Deutschen Lufthansa zu Berlin zu dokumentieren und an den historischen Ort anzuknüpfen. Sie ist das einzige weltweit noch zugelassene und regelmäßig betriebene Verkehrsflugzeug dieses Typs. Der erste Flug der Lufthansa nach THF nach der Wiedervereinigung wurde mit der Ju 52 durchgeführt. Seit dieser Zeit hat die Ju 52 Rundflüge von THF durchgeführt und mehr als 10.000 Gäste befördert. Die DC 3 ist als sog. Rosinenbomber in die Geschichte Berlins und der des Flughafens Berlin-Tempelhof eingegangen, weil General Clay nach der Blockade Russlands Berlin mit den zunächst verfügbaren Transportmaschine Douglas DC 3 die lebensnotwendigen Güter transportierte, die später durch die größeren viermotorigen DC 4 Militärmaschinen abgelöst wurden. Die bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angesiedelte Oberste Luftfahrt- und Luftsicherheitsbehörde hat zu Gunsten der Antragsteller entschieden, da die durch die Flüge einhergehende Lärmbelastung angesichts der Einmaligkeit des Ereignisses zurückstehen können. PressearchivPressestelle
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