Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesHinweis zum Rauch- und Alkoholverbot in Grünanlagen28.05.08, Pressemitteilung An den warmen Sommertagen halten sich jetzt wieder viele Menschen in ihrer Freizeit vermehrt in den öffentlichen Grünanlagen auf und suchen dort Erholung. Vor allem im Interesse der Berliner Kinder weist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf folgende Regeln hin: Rauchen und Alkoholkonsum sind auf den öffentlichen Kinderspielplätzen in Berlin selbstverständlich verboten! Sowohl Rauchen als auch Alkoholkonsum sind als kinderschädigendes Verhalten durch die damit einhergehende Gesundheitsgefährdung mit der Natur eines Kinderspielraums unverträglich. Nachlässig entsorgte Abfälle wie z.B. einfach auf den Boden geworfene Kippen, nicht vollständig entleerte Gefäße mit alkoholhaltigen Getränken oder gar zerschlagene Glasflaschen können zu einer Gesundheits- oder Lebensgefahr vor allem für Kleinkinder werden, die auch gefährliche Gegenstände beim Spielen arglos in den Mund stecken. Durch Rauchen und Alkoholkonsum werden die öffentlichen Kinderspielplätze nicht so benutzt, wie es sich aus der Natur der Spielplätze und ihrer Zweckbestimmung nach dem geltenden Grünanlagengesetz ergibt. Die Zweckbestimmung ist die Erholung speziell der vorgesehenen Nutzergruppe - der Kinder. Verantwortungsvolle Menschen rauchen daher nicht auf Kinderspielplätzen und trinken dort auch keinen Alkohol. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeiten nach dem Grünanlagengesetz angesehen und als solche auch mit Bußgeldverfahren geahndet werden. Die Bezirksämter können auch für andere Bereiche in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen Verbote aussprechen – alle Menschen sind aufgerufen, sich zugunsten der gemeinsamen Freude am Stadtgrün an diese Regeln zu halten. Weitere Informationen zu Regeln und Angeboten in öffentlichen Grünanlagen PressearchivPressestelle
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