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Presse und AktuellesChemische Unkrautbekämpfung nimmt zu08.05.08, Pressemitteilung Das Pflanzenschutzamt Berlin teilt mit, dass die Bekämpfung von Unkraut mit chemischen Mitteln in diesem Jahr zugenommen hat. Infolge dessen sieht man immer mehr abgestorbene Pflanzen beispielsweise im Wohnumfeld, vor Gaststätten oder in Kleingartenanlagen. Was viele Bürger und Bürgerinnen nicht wissen: Unkrautbekämpfungsmittel, Herbizide, dürfen nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden. Wege und Plätze im Wohnbegleitgrün, in Kleingartenanlagen, Garageneinfahrten, gewerblich genutzte Flächen, Verkehrsflächen gehören hingegen zum sogenannten Nichtkulturland. Fälschlicherweise werden auch alte Hausmittel wie die Anwendung von Salz häufig nicht als Bedrohung für die Pflanzen betrachtet, die in der Nähe des bekämpften Unkrauts stehen. Da aber hier eine Schädigung der Pflanzen und Böden stattfindet, stellt auch dies eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes dar. Ausnahmen von diesen Verboten können grundsätzlich von Jedermann beim Pflanzenschutzamt Berlin beantragt werden. Eine gebührenpflichtige Genehmigung kann aber nur dann erteilt werden, wenn begründet nachgewiesen wird, dass der angestrebte Zweck der Unkrautbekämpfung vordringlich ist und mit zumutbarem Aufwand auf andere Weise nicht erzielt werden kann. Zudem dürfen überwiegende öffentliche Interessen, insbesondere der Gewässerschutz und der Schutz von Tier- und Pflanzenarten, dem nicht entgegenstehen. Chemische Unkrautbekämpfung einzudämmen ist eine Aufgabe, der sich Bund und Länder gemeinsam verpflichtet haben. Im so genannten Pflanzenschutzkontrollprogramm wurde dies für die Jahre 2008 bis 2010 als ein Schwerpunkt festgelegt. Weitere Informationen:PressearchivPressestelle
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