Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesBefreiung von Belegungsbindung für östliche Bezirke10.04.08, Pressemitteilung Die Senatorin für Stadtentwicklung Frau Ingeborg Junge-Reyer hat die bis zum 31.03.2008 befristeten Kooperationsverträge mit den Wohnungsunternehmen im Ostteil Berlins bis zum 31.12.2010 verlängert. Die bereits seit Jahren bestehende Befreiung von der Pflicht, frei werdende - nach dem Belegungsbindungsgesetz (BelBindG) gebundene - Wohnungen nur an Wohnungssuchende mit amtlichem Wohnberechtigungsschein zu vermieten, wird damit fortgesetzt. Bei den nach dem BelBindG gebundenen Wohnungen handelt es sich um im Ostteil Berlins gelegene ehemalige kommunale Wohnungen, die ähnlich Sozialwohnungen bestimmten Belegungsregelungen unterworfen sind. Durch die deutliche Verfahrensvereinfachung für wohnungssuchende Bürger bei der Anmietung auch ohne Wohnberechtigungsschein wird ein flexibleres und unbürokratischeres Handeln bei den Wohnungsunternehmen ermöglicht; zugleich auch eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes in den Wohnungsämtern. Außerdem können somit auch einkommensstärkere Mieter, die die Einkommensgrenzen nicht einhalten, mit belegungsgebundenem Wohnraum versorgt werden. Damit wird insbesondere Leerstand vermieden und eine wohnungsmarktorientierte Vermietung verstetigt. Bei den Wohnungsbaugenossenschaften werden darüber hinaus bis zu 9.167 Wohnungen zusätzlich dauerhaft freigestellt, d.h., diese Wohnungen können auch nach Ablauf des nunmehr bis zum 31.12.2010 befristeten Kooperationsvertrages frei vermietet werden. Mit den Vereinbarungen gehen Bindungsverlagerungen einher, die, auch für die Zeit nach Außerkrafttreten des BelBindG Ende 2013, bis zum 31.03.2017 bzw. 31.12.2020 eine adäquate Wohnungsversorgung unterstützen sollen. An den Kooperationsverträgen sind 8 Wohnungsbaugesellschaften und 26 Wohnungsbaugenossenschaften beteiligt. PressearchivPressestelle
Pressesprecher
Tel.: 030 90139-4040Martin Pallgen Fax: 030 90139-4041 E-Mail: pressestelle@ senstadt.berlin.de Pressearchiv
Pressemitteilungen, die vor dem 01.01.2022 veröffentlicht wurden, liegen im Verantwortungsbereich der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bzw. ihrer Vorgängerbehörden.
Kontakt |