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Presse und AktuellesVerwaltungsvorschriften über großflächige Einzelhandelseinrichtungen in Berlin aktualisiert19.11.07, Pressemitteilung Pressemitteilung der IHK Berlin und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat am 15.11.2007 neue Ausführungsvorschriften zu großflächigen Einzelhandelsvorhaben veröffentlicht. Mit den neuen Vorschriften werden die bisher geltenden Regelungen aus dem Jahr 1999 den neuen planerischen, rechtlichen und handelsspezifischen Rahmenbedingungen angepasst und damit die Planungs- und Investitionssicherheit deutlich verbessert. Die Verwaltungsvorschriften wenden sich zuerst an die planenden Stellen Berlins - vor allem die bezirklichen Planungsämter - , geben zugleich Investoren darüber Auskunft, in welchem planungsrechtlichen Rahmen neue Vorhaben zu verwirklichen sind. Ziel ist, eine einheitliche Genehmigungspraxis für ganz Berlin sicherzustellen und damit mehr Planungssicherheit zu schaffen. Der anhaltend dynamische Strukturwandel im Einzelhandel – insbesondere seine Konzentration auf großflächige Betriebe und die Entwicklung neuer Handelsformen – stellen besondere Anforderungen an die Stadtentwicklungspolitik. Ansiedlungen, Erweiterungen oder Umstrukturierungen großflächiger Einzelhandelseinrichtungen müssen sich in raumordnerische und städtebauliche Ziele einfügen; der Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Unternehmen und Betriebsformen soll jedoch nicht beeinflusst werden. Ziel ist es, die vorhandene polyzentrale Struktur zu erhalten und entsprechend den sich wandelnden Bedürfnissen der Bevölkerung weiterzuentwickeln. Was ist neu? Die Ausführungsvorschriften wurden neu gegliedert sowie an neue Rechtsgrundlagen und Planungsvorgaben angepasst. Aufbau und Inhalte sind auf den in diesem Jahr bekanntgemachten brandenburgischen Einzelhandelserlass abgestimmt. Die Liste zentrenrelevanter Sortimente wurde den aktuellen Entwicklungen angepasst. Z.B. ist das Sortiment "Teppiche" nunmehr den nicht zentrenrelevanten Sortimenten zugeordnet. Neu ist die Kategorie "Zentrenrelevante Sortimente für die Nahversorgung". Bezirkliche Zentrenkonzepte erhalten eine ausdrückliche Regelungsgrundlage. Die im März 2005 vom Senat beschlossenen Grundsätze und Orientierungswerte des Stadtentwicklungsplans "Zentren 2020" wurden zum besseren Verständnis in den Anhang aufgenommen. Ein umfangreicher Anhang dient als Arbeitshilfe und Grundlage für Ansiedlungsvorhaben. Die Ausführungsvorschriften können im Internet unter abgerufen werden. Die Ausführungsvorschriften für großflächigen Einzelhandel bilden somit für alle am Ansiedlungsprozess Beteiligten eine wichtige und nunmehr verbesserte Arbeits- und Entscheidungsgrundlage. PressearchivPressestelle
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