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Presse und AktuellesMoscheebauvorhaben in Berlin-Neukölln vom Verwaltungsgericht abgelehnt06.06.07, Pressemitteilung Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute eine Klage des Vereins inssan e.V. in einem baurechtlichen Genehmigungsverfahren zur Errichtung eines islamischen Kultur- und Gebetshauses in Berlin-Neukölln abgewiesen. Der Verein inssan e.V. beabsichtigt, auf dem Grundstück Pflügerstraße 34-36 in Berlin-Neukölln ein islamisches Kulturhaus mit Moschee, Konferenz- und Seminarräumen, Schulungs- und Jugendräumen, einer Schule und anderen Nutzungen zu errichten. Die geplante Geschossfläche soll mehr als 8000 qm betragen. Allein zum Freitagsgebet würde mit 800 bis 1000 Betenden gerechnet. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sprach sich gegen das Vorhaben an dem geplanten Standort aus, da es - in einem allgemeinen Wohngebiet gelegen - in seiner Größe nicht in einem Wohngebiet errichtet werden dürfe. Nach einer mündlichen Verhandlung am heutigen Tage hat das Verwaltungsgericht Berlin die dagegen gerichtete Klage des Vereins abgewiesen. Kulturelle und religiöse Einrichtungen sind nach Auffassung des Gerichts zwar im allgemeinen Wohngebiet zulässig. Die Größe des konkreten Vorhabens übersteigt aber das in einem Wohngebiet zulässige Nutzungsmaß. Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer begrüßt die heutige Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die eine Klärung zur baurechtlich zulässigen Größe von Moscheebauten in allgemeinen Wohngebieten herbeigeführt hat. PressearchivPressestelle
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