Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesWiderrufsbescheid Tempelhof12.01.07, Pressemitteilung Heute um 12.00 Uhr läuft die Frist ab, in der die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in den gegen die Schließung des Flughafens Berlin-Tempelhof laufenden Klageverfahren zu erklären hatte, ob sie die im gerichtlichen Vergleichsvorschlag enthaltenen Änderungen der Schließung einseitig umsetzt. Die Luftfahrtunternehmen hatten den Vergleichsschluss abgelehnt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat entschieden, dass den Änderungsvorschlägen des Gerichts im Wesentlichen gefolgt werden soll. Mit dem in Kürze zu erlassenen Änderungsbescheid wird der Widerruf der Betriebsgenehmigung für den Flughafen Berlin-Tempelhof erst ein Jahr später, d. h. zum 31. Oktober 2008, 00.00 Uhr, wirksam. Die Berliner Flughafengesellschaft ist verpflichtet, den Flughafen bis dahin offen zu halten und zu betreiben. Die Linienfluggesellschaften können nach der Schließung - wie bisher auch vorgesehen war - wählen, ob sie ihre Flüge zum Flughafen Tegel oder Schönefeld führen. Den Geschäftsfliegern der Allgemeinen Luftfahrt wird ihr neuer Geschäftssitz im Süden des Flughafens Schönefeld im Bereich des bereits jetzt vorhandenen Geschäftsfliegerterminals zur Verfügung gestellt werden. PressearchivPressestelle
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