Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesStraßenverkehrsunfallkommission nimmt Arbeit auf27.09.05, Pressemitteilung Am heutigen 27. September 2005 findet die Auftaktveranstaltung zur Arbeitsaufnahme der Straßenverkehrsunfallkommission (UK) statt. Unter Teilnahme der Tiefbauamtsleiter der Bezirke, Vertretern der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Mitgliedern der zukünftigen Unfallkommission werden erste Abstimmungen mit dem Ziel erfolgen, Unfallschwerpunkte zu entschärfen und damit die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Senatorin Ingeborg Junge-Reyer: „Jeder Unfall, der auf Berlins Straßen passiert, ist einer zuviel. Aber es gibt Orte in der Stadt, da häufen sich Unfälle. An diesen Unfallschwerpunkten analysieren ab heute alle Spezialisten gemeinsam, was unternommen werden kann. Fachleute, die ihre jeweiligen Berufskenntnisse einbringen, werden in der Unfallkommission durch vernetztes Denken und Handeln Berlins Straßen sicherer machen.“ Die drei maßgeblichen Behörden auf dem Gebiet der Unfallbekämpfung sind die Polizei, die Straßenverkehrsbehörde und der Straßenbaulastträger. Die Straßenverkehrsunfallkommission ist die zentrale organisatorische Schnittstelle in der die drei Behörden zusammenarbeiten. Sie ermöglicht die Verknüpfung des jeweils spezifischen Fachwissens zum Unfallgeschehen und kann damit entstehende Synergieeffekte konsequent nutzen. Als Grundlage für die erforderliche ortsbezogene Auswertung des Unfallgeschehens dienen die statistischen Daten der Polizei. Hier werden Unfallschwerpunkte nach festgelegten Kriterien identifiziert und an die Unfallkommission weitergeleitet. Diese Unterlagen werden durch weitere Untersuchungen der Verkehrslenkung Berlin ergänzt, deren Ergebnisse ebenfalls den Mitgliedern der Unfallkommission zu Verfügung gestellt werden. In der Sitzung der Unfallkommission werden dann die sachlich differenzierten Einzeluntersuchungen der Mitglieder (Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaulastträger, Polizei) und die Vorschläge für Maßnahmen zur Beseitigung der Unfallschwerpunkte gemeinsam diskutiert. Es wird eine Entscheidung über geeignete Maßnahmen getroffen und die Rangfolge in der Dringlichkeit der Umsetzung festgelegt. Dies können z.B. besondere Verkehrseinrichtungen, Verkehrssteuerungs- und Verkehrslenkungsmaßnahmen, straßenbauliche Maßnahmen oder Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durch die Polizei sein. Die Realisierung der beschlossenen Maßnahme wird anschließend intensiv von der UK überwacht. Nach einem angemessenen Zeitraum, frühestens ein Jahr nach Umsetzung der Maßnahme, erfolgt die Analyse der Wirkung. Ist diese unzureichend, muss sich die Unfallkommission nochmals mit dem Unfallschwerpunkt beschäftigen. Die Analyse des Unfallgeschehens ist unter Umständen kompliziert und sehr komplex. Oft sind weitere detaillierte Untersuchungen wie z.B. Verkehrszählungen, Griffigkeitsmessungen oder Geschwindigkeitsmessungen erforderlich. Häufig müssen noch Fachleute aus anderen Verwaltungen, Vertreter des ÖPNV oder Vertreter verschiedener Institutionen gehört werden. Die Maßnahmen zur Beseitigung der Unfallschwerpunkte müssen geeignet, angemessen und realisierbar sein. Die gemeinsame Verwaltungsvorschrift über die Errichtung und die Arbeit einer Straßenverkehrsunfallkommission für das Land Berlin wird am 20.10.2005 nochmals in den Rat der Bürgermeister eingebracht. PressearchivPressestelle
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