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Presse und AktuellesAntrag der Verkehrsunternehmen auf Einführung des Sozialtickets durch die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung genehmigt22.12.04, Pressemitteilung Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat heute auf Antrag der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH und der S-Bahn Berlin GmbH das Sozialticket zum 1. Januar 2005 genehmigt. Dieses Sozialticket erhalten die Empfänger von Arbeitslosengeld II (SGB II), die Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII), Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Mitglieder der jeweiligen Bedarfsgemeinschaften. Senatorin Ingeborg Junge-Reyer: "Auf der Suche nach Arbeit und Qualifikation müssen sich die Berliner und Berlinerinnen in ihrer Stadt uneingeschränkt bewegen können. Aber auch die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben muss gewährleistet sein. Mit der Genehmigung des Antrages auf Einführung des Sozialtickets wird nun die Mobilität in der Stadt auch für die Menschen mit geringem Einkommen gesichert." Das Sozialticket gilt in den Verkehrsmitteln der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG innerhalb des Tarifbereichs Berlin AB für jeweils einen Kalendermonat. Der Preis beträgt monatlich 32 Euro. Dieses Tarifangebot gilt bis zum 31. Dezember 2005. PressearchivPressestelle
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