Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesEntscheidung des Bundesverfassungsgerichts - Neubeginn für Topographie des Terrors25.11.04, Pressemitteilung Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung obsiegt im Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Architekten Peter Zumthor. Dem Neubeginn beim Internationalen Dokumentations- und Begegnungszentrum Topographie des Terrors steht nun nichts mehr im Wege. Der am 12.11.2004 erhobenen Verfassungsbeschwerde und dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung des Architekten Peter Zumthor war der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 10.11.2004 sowie des Kammergerichtes vom 11.11.2004 vorangegangen, bei denen das Land jeweils bestätigt wurde. Kern des Antrags des Beschwerdeführers vor dem Bundesverfassungsgericht war eine von ihm vorgetragene Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Entfernung der Treppentürme. Eine derartige Grundrechtsverletzung wurde vom Bundesverfassungsgericht nunmehr nicht angenommen. Nach Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts kann mit dem Abtragen der auf dem Gelände stehenden Treppentürme begonnen werden. Senatorin Ingeborg Junge-Reyer begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Im Falle eines Weiterbaus des Zumthor-Entwurfes wäre so die Darlegungen der Stadtentwicklungsverwaltung vor Gericht - der Sinn der Gedenkstätte überhaupt und die Aufgabe der Stiftung nachhaltig in Frage gestellt. Eine weitere Verzögerung der Erschließung des historischen Ortes würde der Stiftung Topographie des Terrors schweren Schaden zufügen und das Ansehen des Landes Berlin in seiner Ernsthaftigkeit mit der Auseinandersetzung der NS-Tätergeschichte nachhaltig schädigen. Die Argumentation der Senatsverwaltung wurde von der Stiftung Topographie des Terrors und der Bundesrepublik Deutschland - vertreten durch die Kulturstaatsministerin - unterstützt. Im Mai hatten die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien entschieden, auf Grund des bestehenden Kostenrisikos, den Zumthor-Entwurf nicht zu verwirklichen. Ein Stehenlassen der Türme hätte eine Neugestaltung des Geländes in nicht vertretbarer Form erschwert. Bis zum 8. Mai 2005, dem 60. Jahrestag der Befreiung von der NS-Herrschaft und des Kriegsendes, soll das gesamte Gelände wieder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Um das Gelände bis dahin in einen dem Anlass angemessenen Zustand zu bringen, müssen die Vorbereitungen nunmehr unverzüglich fortgesetzt werden. Der Abriss der Treppentürme wird deshalb nächste Woche beginnen. PressearchivPressestelle
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