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Presse und AktuellesSenat genehmigt Angebotsoptimierung BVG 2005 plus09.11.04, Pressemitteilung Im Rahmen der Angebotsoptimierung (BVG 2005 plus) hat die BVG bei der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, 270 Anträge zur Linienänderung/Neuerteilung bzw. Fahrplanänderung gestellt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung trägt in einer Doppelfunktion - als Genehmigungsbehörde und als Aufgabenträger - besondere Verantwortung für die Prüfung der Änderungsanträge im Sinne des öffentlichen Verkehrsinteresses. Ingeborg Junge-Reyer: Grundsätzlich unterstützen wir das Konzept der BVG, die Verkehrsflüsse im Bus- und Straßenbahnnetz auf wichtigen, stark frequentierten Achsen zu bündeln und dadurch zu stärken. Die konkrete Umsetzung des neuen BVG-Konzeptes wurde von uns jedoch in jedem Einzelfall entsprechend den Vorgaben und der Ziele des Nahverkehrsplanes geprüft. Ganz besondere Aufmerksamkeit widmeten wir der Prüfung, dass unsere Vorgaben zur Erreichbarkeit eingehalten werden. Vor diesem Hintergrund hat die Stadtentwicklungsverwaltung in der Funktion als Aufgabenträger schon im Vorfeld des formellen Genehmigungsverfahrens die Vorschläge mit der BVG eingehend diskutiert und Veränderungen erreicht. Auf Basis dieser Vorgespräche hat die BVG am 13. September die detaillierten, mit Fahrplänen versehenen Anträge bei der Genehmigungsbehörde eingereicht. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hatten die Bezirke und andere in Berlin tätige Verkehrsunternehmen, aber auch erneut die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in ihrer Funktion als Aufgabenträger, die Möglichkeit, ihre Bedenken gegen die beantragten Änderungen geltend zu machen. In dem Verfahren kamen Einwendungen zu ca. 110 Linien. Grundsätzlich wurde bei der Bewertung von Änderungsvorschlägen berücksichtigt, dass die Betrachtung der Angebotsoptimierung als Gesamtkonzept im Vordergrund stehen musste, um die Netzwirkung des neuen Konzeptes nicht zu gefährden. Deshalb konnte auf Grund der z. T. sehr unterschiedlich gelagerten Interessen der Einwender und den damit verbundenen verkehrlichen Zielkonflikten nicht allen Einwendungen gefolgt werden. Ca. 40 Einwendungen wurden besonders bewertet. Die BVG ist daraufhin ca. der Hälfte der Einwände gefolgt und hat die beantragte Linienführung/Taktzeit verändert. Auf Basis der entsprechend geänderten Antragsunterlagen der BVG hat die Genehmigungsbehörde am 8.11.2004 den Genehmigungsbescheid erteilt, der nach Ablauf der 4-wöchigen Widerspruchsfrist Bestandskraft erlangen wird. Damit sind seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Voraussetzungen für die termingerechte Einführung des BVG Konzeptes zum Fahrplanwechsel am 12.12.2004 geschaffen worden. Die BVG hat zugesichert, dass sie die Akzeptanz der Linienänderungen bei den Kunden im Jahr 2005 genau beobachten und bei Bedarf verändern wird. Die BVG wird die entsprechenden Daten erheben und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Verfügung stellen. Nachbesserungen bzw. Änderungen der jeweiligen Linienführungen wäre anschließend möglich. PressearchivPressestelle
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