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Presse und AktuellesPlanfeststellungsbeschluss für den Neubau der Straßenverbindung zwischen Oberspreestraße und Glienicker Weg liegt vor05.11.04, Pressemitteilung Das Land Berlin legt vom 15. bis einschließlich 29. November 2004 den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer Straßenverbindung zwischen Oberspreestraße und Glienicker Weg einer wichtigen kommunalen Straße - im Bezirk Treptow-Köpenick aus. Der Beschluss kann von Montag bis Freitag in der Zeit von 9.00 bis 14.00 Uhr oder nach Vereinbarung unter Tel.-Nr. 9025-1429 oder 9025-1452 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Dienstgebäude Am Köllnischen Park 3 (Zugang) 4. Etage, Raum R421 (Nebengebäude Rungestraße) 10179 Berlin eingesehen werden. Die 1,5 km lange Straßenverbindung, die auch zur Verkehrsentlastung der Köpenicker Altstadt dient, wird nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die Bestandteil des vorliegenden Planfeststellungsbeschlusses ist, kann gebaut werden. Im Planfeststellungsverfahren wurden alle Belange - u.a. die Eingriffe in Grundeigentum, in Natur und Landschaft/Stadtbild und die Auswirkungen von Lärm und Luftschadstoffen - abgewogen. Dieses Vorhaben wird von der EU mit EFRE-Mitteln gefördert. Genehmigt wurden:
Als Schutzauflagen wurden festgesetzt:
In der Gesamtabwägung kommt die Planfeststellungsbehörde zu dem Ergebnis, dass der Neuordnung des Straßenverkehrs im Südosten Berlins große Bedeutung zukommt und dass die Konzentration vor allem auch des Güterverkehrs auf der neuen Trasse zur nicht unerheblichen Entlastung der umliegenden Wohngebiete beiträgt. Die trassennahe Mehrbelastung durch Lärm und Luftschadstoffe kann durch die geplanten Lärmschutzwände entlang der Straße weitestgehend kompensiert werden. Darüber hinaus verbleibende Grenzwertüberschreitungen beim Lärm werden durch passiven Lärmschutz und Entschädigungen geregelt, während die Problematik der zeitweilig möglichen höheren Luftschadstoffkonzentrationen insbesondere Feinstaub (PM10) im Rahmen der Luftreinhalteplanung lösbar ist. Deshalb und durch die insgesamt überwiegenden positiven Effekte ist das Vorhaben zulässig. In diesem rund 20 Monate dauernden ersten Planfeststellungsverfahren nach Berliner Straßengesetz wurde über 3500 Einwendungen (von ca. 470 Einwendern) entschieden. Der Beschluss umfasst 230 Seiten und fünf Ordner Planfeststellungsunterlagen. Der vollständige Beschlusstext und ein Übersichtsplan wurden auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung veröffentlicht. PressearchivPressestelle
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