Verhalten im Brandfall |
Presse und AktuellesZum Gerichtsbeschluss OVG zum Flughafen Tempelhof: Schließung nur verzögert24.09.04, Pressemitteilung Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat mit unanfechtbarem Beschluss vom 23. September 2004 die Befreiung der Berliner Flughafengesellschaft (BFG) von der Betriebspflicht für den Flughafen Tempelhof außer Vollzug gesetzt. Damit muss der Flughafen Tempelhof von der BFG für die kurze Zeit bis zur endgültigen Schließung weiter betrieben werden. Die durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gleichzeitig angeordnete Schließung des Flughafens Tempelhof ab der Bestandskraft des am 13. August 2004 erlassenen Planfeststellungsbeschlusses für den Ausbau des Flughafens Schönefeld, die im Jahr 2006 erwartet wird, bleibt hiervon unberührt. Streitgegenstand der gestrigen Entscheidung war allein die Frage, ob die BFG den Flughafen Tempelhof bis zum Wirksamwerden der Schließung noch weiter betreiben muss. Die BFG hatte bei der Landesluftfahrtbehörde beantragt, wegen der erheblichen Betriebsdefizite von der Betriebspflicht für den Flughafen entbunden zu werden. Diesem Antrag hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durch Bescheid vom 2. Juni 2004 entsprochen. Verschiedene Airlines sowie Unternehmen der Geschäftsfliegerei hatten hiergegen vorläufigen Rechtsschutz beim OVG beantragt. Die Verhandlungen zwischen den gerichtlichen Antragstellern und der BFG über einen Umzug nach Tegel oder Schönefeld hatten nicht zu einer umfassenden Einigung geführt, so dass das Gericht entscheiden musste. Nach dieser Entscheidung des Gerichts darf der Betrieb von Tempelhof nun nicht zum 31. Oktober 2004 beendet werden. Die Schließung des Flughafens indes betrifft diese Entscheidung nicht. Die Umsetzung des Konsensbeschlusses zur Schließung der Berlin Stadtflughäfen und zugunsten des Alleinflughafens Schönefeld wird durch diese Entscheidung des Gerichts nicht beeinträchtigt. PressearchivPressestelle
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