Verhalten im Brandfall
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Presse und Aktuelles
Das Pflanzenschutzamt Berlin weist auf die Verbote der Anwendung von Unkrautbekämpfungsmitteln hin24.05.04, PressemitteilungNach den Bestimmungen des Berliner Naturschutzgesetzes ist die Anwendung von Herbiziden (Unkrautbekämpfungsmitteln) im Land Berlin bereits seit dem 21.10.1992
- in Haus- und Kleingärten sowie allen anderen Gärten,
- auf begrünten Dachflächen und Fassaden,
- in Park- und Grünanlagen,
- auf Sportanlagen, Friedhöfen, Waldflächen sowie
- auf Verkehrs- und Industrieflächen (z.B. Bürgersteige, Wege, Hof- und Betriebsflächen, Garageneinfahrten, Gleisanlagen),
- verboten. Zu den Herbiziden gehören auch Rasendünger mit Unkrautvernichter bzw. Rasendünger mit Moosvernichter. Bundesweite Rezeptpflicht für Herbizide auf Nichtkulturland Der Gesetzgeber hat zum 1. August 2003 die Rezeptpflicht für Herbizide mit den Wirkstoffen Diuron, Glyphosat und Glyphosattrimesiium eingeführt. Grund der Gesetzesverschärfung sind häufige Fehlanwendungen im privaten und kommunalen Bereich. Flächen, auf denen die Rezeptpflicht gilt, sind alle Wegeflächen, z. B. Bürgersteige, Hof- und Betriebsflächen, Garageneinfahrten, Verkehrsflächen jeglicher Art; Kunden, die solche Herbizide erwerben möchten, müssen dem Händler ein Rezept, d.h. Ausnahmegenehmigung, in Berlin vom Pflanzenschutzamt Berlin, vorlegen. Zuwiderhandlungen stellen Bußgeld nach sich ziehende Ordnungswidrigkeiten dar! Das Verkaufspersonal beantwortet Ihre weiteren Fragen gern. Das Infoblatt Informationen über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Berlin, unter besonderer Berücksichtigung der Rezeptpflicht von bestimmten Herbiziden, kann im Internet unter www.stadtentwicklung.berlin.de/pflanzenschutz/merkblaetter als *.pdf-Datei heruntergeladen werden. Gesetzliche Grundlagen: Paragraph 29, Abs. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege von Berlin, NatSchG Bln. vom 30. Januar1979 (GVBl. S. 183), zuletzt geändert durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Berliner Naturschutzgesetzes vom 3. Juli 2003 (GVBl. S.254), Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in der Fassung der Verordnung zur Bereinigung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften vom 10. November 1992 (BGBl. I S. 1887), zuletzt geändert durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 23. Juli 2003 (BGBl. I S. 1533) Weitere Informationen: Pflanzenschutzamt Berlin, Mohriner Allee 137, 12347 Berlin Telefon 030-70 00 06-0; Telefax: 030-70 00 06-55 Sprechzeiten: Montag, Dienstag und Freitag von 09.00 bis 13.00 Uhr; Donnerstag 13.00 bis 16.00 Uhr (Oktober bis März) bzw. Donnerstag 13.00 bis 18.00 Uhr (April bis September)
Weitere Informationen:
Pressemitteilungen, die vor dem 01.01.2022 veröffentlicht wurden, liegen im Verantwortungsbereich der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bzw. ihrer Vorgängerbehörden.
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